Fragen & Antworten zum Wohnen

  • Haben alle Studierenden ihr eigenes Zimmer und ist dieses abschließbar?

    Ja, wir vergeben nur Einzelzimmer in Wohngemeinschaften oder Einzelapartments. Jedes Zimmer oder Apartment ist abschließbar.

  • Kann ich mein Zimmer selbst umgestalten?

    Ja, du darfst dein Zimmer nach deinen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Bitte beachte aber dazu die Hinweise in deinen Mietbedingungen. XI. Verpflichtungen des Mieters und XIII/1.

  • Kann ich meine eigene Waschmaschine anschließen?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Im Keller jedes Wohnheims befinden sich aber Waschmaschinen und ein Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.

  • Kann oder muss ich selbst Möbel mitbringen?

    Unsere Zimmer sind möbliert, allerdings kannst du im Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a auch eine geringe Anzahl unmöblierter Zimmer anmieten und mit eigenen Möbeln bestücken. Bitte beachte, dass es sich hierbei nur um 10 Zimmer handelt.

  • Welche Ausstattung ist bereits im Zimmer/Apartment vorhanden?

    In einem möblierten Zimmer findest du ein Bett, einen Schrank, ein Regal, einen Schreibtisch und einen Stuhl.

    Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher.

  • Wie groß sind die Zimmer im Durchschnitt?

    Die Größe unserer Zimmer variiert von Wohnheim zu Wohnheim. Bitte informiere dich auf unserer Webseite anhand der Beispiel-Grundrisse über die Zimmergrößen: https://www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen/studentenwohnheime.

  • Gibt es in den Wohnheimen WLAN?

    Nein. Begründet in den baulichen Gegebenheiten unserer Studentenwohnheime (teilweise Stahlbeton) sowie aus sicherheitstechnischen und administrativen Anforderungen ist die Bereitstellung von WLAN durch das Studentenwerk derzeit leider nicht möglich. Eine Internetverbindung kann nur über Netzwerkkabel im jeweiligen Wohnheimzimmer hergestellt werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, über einen sog. WLAN Router ein eigenes WLAN-Netz in Ihrem Mietbereich zu betreiben. Auf unserer studNET-Seite haben wir für die Einrichtung von Routern im studNET eine exemplarische Anleitung bereitgestellt.

  • Ist es möglich, einen eigenen Vertrag mit einem externen Internetanbieter abzuschließen?

    Das Studentenwerk Leipzig betreibt in den Studentenwohnheimen ein geschlossenes Datennetz, welches im Sinne von Lehre, Studium und Forschung zu verwenden ist. Dafür werden ausreichende Datenmengen zur Verfügung gestellt. Die Kommunikationsanlagen des Studentenwerkes Leipzig verfügen nicht über freie Leitungen, die für eine Einspeisung von Internetleistungen externer Anbieter geeignet sind.

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Nach Erhalt der Zulassung bzw. mit vorhandener Immatrikulationsbescheinigung kannst du dich auf unserer Webseite online bewerben.

  • Darf sich auch eine andere Person um meine Bewerbung kümmern?

    Es ist gestattet, dass sich eine andere Person, die du schriftlich bevollmächtigt hast, um deine Bewerbung kümmert. Die Unterzeichnung des Mietvertrages musst du als Mieter:in dann jedoch persönlich vornehmen.

  • Ich habe kein Angebot in meinem Wunschwohnheim erhalten. Wenn ich das erste angebotene Zimmer ablehne, bekomme ich dann noch ein weiteres Angebot?

    Es gibt nur ein Angebot pro Bewerbung. Wenn du das Angebot ablehnst, musst du dich erneut online für ein Zimmer bewerben und landest am Ende der Warteliste. Bitte beachte, dass wir mittlerweile eine so hohe Nachfrage nach Wohnraum haben, dass ein zweites Angebot nahezu ausgeschlossen ist. Das erste Angebot das du erhältst entspricht bestmöglich deinen genannten Wünschen, du solltest dieses Angebot annehmen.

    TIPP: Auch wenn das erste Angebot nicht in deinem Wunschwohnheim ist, nimm das Angebot an! Du kannst dann nach einer Mindestwohndauer von einem Semester (6 Monate) einen Antrag auf Umzug stellen und bei freien Kapazitäten innerhalb unserer Wohnheime umziehen. Eine Umzugsgebühr von derzeit 15,00 Euro wird dafür erhoben.

  • Ist eine Bewerbung für nur ein Semester möglich?

    Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel ein Studienjahr, d.h. zwei volle Semester.

    Für internationale Programmstudierende (z. B. Erasmus) beträgt die Mindestwohndauer drei Monate.

  • Ist es Studierenden anderer nicht Leipziger Hochschulen erlaubt sich zu bewerben?

    Auch Studierende anderer nicht Leipziger Hochschulen können sich jederzeit bewerben, doch bitte beachte, dass Studierende der Leipziger Hochschulen bevorzugt behandelt werden. Da wir aktuell eine enorm hohe Nachfrage nach Wohnarum haben, ist es nahezu ausgeschlossen, dass du als Studierende:r einer nicht Leipziger Hochschule einen Wohnheimplatz erhältst.

  • Kann ich auch eine ganze Wohnung im Wohnheim mieten?

    Nein. Wir vermieten entweder Einzelapartments oder Einzelzimmer in Wohngemeinschaften.

  • Kann ich meine Bewerbungsdaten ändern?

    Du persönlich kannst deine Bewerbungsdaten (z. B. Datum, Wunschwohnheim, Wohnform, Mietobergrenze) nicht ändern. Du kannst gerne eine E-Mail mit den gewünschten Änderungen an wohnen@studentenwerk-leipzig.de senden, wir werden deine Bewerbungsdaten dann entsprechend anpassen.

  • Kann ich meine Bewerbung stornieren?

    Falls du deine Bewerbung stornieren möchtest, sende uns bitte eine E-Mail an wohnen@studentenwerk-leipzig.de

    Dies gilt nur für die Bewerbung. Sobald du ein Zimmerangebot angenommen oder den Mietvertrag unterschrieben hast, kannst du die Reservierung nicht ohne Weiteres stornieren oder vom Mietvertrag zurück treten. In diesem Fall wendest du dich bitte an deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in.

  • Kann ich mich als Nicht-Studierende:r für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben?

    Nichtstudierende, dazu zählen auch Auszubildende, können leider nicht untergebracht werden. Voraussetzung für ein Zimmer im Studentenwohnheim ist es, dass du an einer Hochschule immatrikuliert bist, Studierende an einer Leipziger Hochschule werden bevorzugt untergebracht. Für die Online-Bewerbung benötigst du eine zum gewünschten Beginn des Mietvertrages gültige Zulassung bzw. Immatrikulationsbescheinigung.

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Praktikum in Leipzig mache?

    Ja, wenn du immatrikulierte:r Studierende:r bist.

    Studierende nicht Leipziger Hochschulen können sich jederzeit bewerben, doch bitte beachte, dass Studierende der Leipziger Hochschulen bevorzugt behandelt werden.

  • Kann man sich auch zu zweit für eine Wohngemeinschaft bewerben?

    Ja, du hast die Möglichkeit, in deiner Online-Bewerbung den Wunsch auf Zusammenwohnen mit einer bestimmten Person anzugeben. Wir werden versuchen, diesen Wunsch zu berücksichtigen. Bitte beachte aber, dass das nur möglich ist, wenn wir entsprechende Kapazitäten haben.

  • Welche Unterlagen sind für die Bewerbung notwendig?

    Zur Bearbeitung deiner Online-Bewerbung benötigen wir deinen Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung.

  • Wie lange dauert es, bis ich ein Angebot bekomme?

    Zu Beginn jedes Semesters gehen eine Vielzahl an Bewerbungen ein, die auch einzeln bearbeitet werden müssen. Die Vergabe für das Wintersemester beginnt in der Regel ab August. Wir werden uns sobald wie möglich bei dir melden, eine Garantie für ein Zimmerangebot können wir nicht geben.

  • Wieviel Zeit habe ich, mich für ein angebotenes Zimmer zu entscheiden?

    Da viele Studierende auf ein Wohnheimzimmer warten, vergeben wir Fristen von einigen wenigen Tagen, in denen du dich entscheiden kannst, ob du das angebotene Zimmer annimmst oder ablehnst. Reagierst du nicht innerhalb der Frist auf unser Angebot, vergeben wir das Zimmer an eine:n andere:n Studierende:n.

  • Ab wann kann ich einziehen?

    Der Einzug erfolgt nach Mietvertragsabschluss und frühestens am Tag des Mietvertragsbeginns. Fällt der Beginn des Mietverhältnisses auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Übergabe ab dem nachfolgenden Werktag (Montag – Freitag, nicht am 24.12. und 31.12.).

    Zur Schlüsselübergabe muss ein Einzugstermin gebucht werden, den Link zum Online Terminkalender erhältst du zum gegebenen Zeitpunkt von uns.

  • Bis wann muss ich ausziehen?

    Der Auszug muss spätestens zu dem im Mietvertrag oder auf der Kündigung genannten Mietvertragsende erfolgen. Die Rückgabe der Mietsache kann nur montags bis freitags spätestens bis 10.00 Uhr erfolgen. Fällt das Mietvertragsende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist das Zimmer am vorhergehenden Werktag (Montag bis Freitag) zu räumen. Am 24.12. und am 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen keine Rückgaben.

    TIPP: Setze dich rechtzeitig mit deinem Hausmeister in Verbindung, um einen Termin zum Auszug und zur Zimmerübergabe zu vereinbaren.

  • Ist eine Vertragsverlängerung möglich?

    Vertragsverlängerungen sind möglich, vorausgesetzt du bist weiterhin immatrikuliert. Bitte wende dich diesbezüglich an deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in.

  • Kann ich Haustiere mitbringen?

    Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.

  • Kann ich mein Zimmer schon früher beziehen?

    Das ist leider nicht möglich, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonats vergeben sind.

  • Was muss ich als Mieter:in bezüglich des Rundfunkbeitrages beachten?

    Der Rundfunkbeitrag ist in unseren Pauschalmieten nicht enthalten. Ausführliche Informationen findest du auf der Website des Beitragsservices.

  • Wie erhalte ich meinen Mietvertrag?

    Sobald du ein Zimmerangebot angenommen hast, erhältst du weitere Informationen zum Mietvertragsabschluss.

  • Wie hoch ist die Miete, wenn ich erst Mitte des Monats einziehe?

    Die Zimmer werden immer zum 1. des Monats vermietet. Somit hat die Zahlung der Miete für den vollen Monat zu erfolgen, egal wann der Einzug stattfindet.

  • Wie hoch sind die Mieten?

    Die Zimmerpreise richten sich u. a. nach der Größe des Zimmers, der Ausstattung und der Lage des Wohnheims.

    Bitte informiere dich auf unserer Webseite über die Preisspannen der Zimmer in den einzelnen Wohnheimen.

  • Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

    Eine fristgemäße Kündigung ist erstmals nach Ablauf der Mindestwohndauer von einem Studienjahr mit einer Frist von 8 Wochen vor dem Ende des zweiten Semesters zum Semesterende möglich. Die Beendigung des Mietverhältnisses vor dem Ende des Semesters durch den:die Mieter:in ist nur im Einvernehmen mit dem:der Vermieter:in möglich, wenn der:die Mieter:in für den verbleibenden Zeitraum eine:n geeignete:n Nachmieter:in benennen kann.

  • Wie lang ist die Mindestwohndauer?

    Die Mindestmietdauer beträgt ein Studienjahr, d.h. zwei volle Semester. Für internationale Programmstudierende ist die Mindestwohndauer drei Monate.

  • Ist eine Versicherung für Hausrat oder Haftpflicht in der Miete inbegriffen?

    Nein, Versicherungen wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen individuell abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir jedoch, sofort nach Einzug eine Versicherung abzuschließen. Dies kann dir im Falle eines Schadens hohe Kosten ersparen.