Transparenzgesetz

Wir weisen darauf hin, dass der Sächsische Landtag am 13. Juli 2022 das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG) beschlossen hat, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Nach § 1 dieses Gesetzes hat jede Person einen Anspruch gegen transparenzpflichtige Stellen auf Veröffentlichung der in § 8 des Gesetzes genannten Informationen und auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).

Die Informationen werden dabei entweder auf der Transparenzplattform bereitgestellt – eine elektronische Plattform des Freistaates Sachsen, die im Internet betrieben wird und auf der Informationen veröffentlicht werden – oder auf Antrag von der transparenzpflichtigen Stelle zugänglich gemacht.

Etwaige Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Transparenzgesetz richten Sie bitte an meldestelle@studentenwerk-leipzig.de.