Als Solidarbeitrag zur Finanzierung der Leistungsangebote des Studentenwerkes Leipzig zahlt jeder Studierende einen Semesterbeitrag an das Studentenwerk. In der Beitragsordnung sind Höhe und Verwendung des Semesterbeitrages geregelt.
Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig
Ab dem Sommersemester 2024 gilt die Beitragsordnung vom 13.12.2023.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt die neue Beitragsordnung vom 18.04.2024.
Hinweis: Der an den einzelnen Hochschulen einzuzahlende Betrag ist unterschiedlich hoch, der Betrag enthält zusätzlich zum Semesterbeitrag für das Studentenwerk (dessen Höhe ist für alle beitragspflichtigen Studierenden gleich) Beträge für das Semesterticket, für Studierendenräte und evtl. Kautionen/Gebühren für den Studienausweis. Die Höhe des einzuzahlenden Gesamtbetrages wird von der jeweiligen Hochschule bekannt gegeben.