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10. Januar 2024
Zum neuen Jahr ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen. Das macht sich z.B. bei Studierenden mit Minijob bemerkbar.
Zum 1. Januar 2024 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde erhöht. Das wirkt sich auch auf Studierende aus, die einem Minijob nachgehen sowie studentische Minijobber:innen, die BAföG beziehen. Hier sind die wichtigsten Infos zusammengefasst:
Bei einem Minijob ist die Anzahl der maximalen Stunden abhängig vom Stundenlohn. Minijobber:innen, die bislang 12 Euro pro Stunde bekommen haben, dürften maximal 43 Stunden im Monat arbeiten. Da analog zum Mindestlohn auch die Verdienstgrenze für Minijobber:innen auf 538 Euro (statt bisher 520 Euro) erhöht wurde, ändert sich an der Stundenanzahl nichts.
Achtung: Beim BAföG wird die neue Verdienstgrenze nicht angehoben. Minijobber:innen, die BAföG beziehen, dürfen wie bisher nur 520€ im Monat verdienen, ohne dass sich das auf ihr BAföG auswirkt.
Weitere Infos gibt es auf der Seite der Minijob-Zentrale