BAföG-Anspruch coronabedingt erneut verlängert

Regelstudienzeitverlängerung Rückwirkend BAföG Hochschulfreiheitsgesetz

Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit: Auch das Wintersemester 2021/22 wird zum Pandemiesemester erklärt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Regelstudienzeit erneut verlängert. Nach einem Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus werden das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und nun auch das Wintersemester 2021/22 als "Nullsemester" gewertet und von der Regelstudienzeit abgezogen.

Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch

Der Beschluss wirkt sich unmittelbar auf die Dauer des BAföG-Anspruchs aus. Studierende können nunmehr bis zu maximal vier Semester länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis mit den üblichen Leistungen von vier Fachsemestern, der spätestens zu Beginn des fünften Fachsemesters beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden musste, wird später fällig. 

BAföG-Empfangende müssen nicht aktiv werden

Die Verlängerung der Regelstudienzeit wird vom Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen der Bearbeitung der Weiterförderungsanträge automatisch berücksichtigt. Besondere Nachweise sind nicht erforderlich. Studierende, die bereits BAföG erhalten, brauchen keine Begründungen oder Bescheinigungen der Hochschulen einreichen.