Rechtsberatung

Die Rechtsberatung für Studierende wird im Auftrag des Studentenwerkes durch Jens Müller, Rechtsanwalt der Kanzlei SAMMLER & MÜLLER angeboten. Die Vorlage des Studierendenausweises ist zwingend erforderlich. Die Beratung erfolgt vorrangig telefonisch, ist kostenlos und wird durch Semesterbeiträge als auch Landeszuschüsse finanziert.

Grundsätze der Rechtsberatung:

  • Kurzberatung 
  • bitte alle erforderlichen Unterlagen zur konkreten Fragestellung mitbringen
  • pro Anliegen nur eine einmalige Beratung (Erstberatung)
  • wer schon anwaltlich vertreten ist, kann nicht beraten werden
  • keine Gruppenberatungen

Wenn Sie Beratung zu folgenden Themen suchen, wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studentenwerkes:

  • allgemeine Beratung zu Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld etc.)
  • allgemeine Beratung zur Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
  • Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ)
  • Regelungen fürs Jobben im Studium

Rechtsauskunft

Studierende können sich zu Problemen, die sich aus ihren besonderen Lebensumständen ergeben, auch direkt im Studentenwerk rechtliche Kurzinfos einholen. Eine ausführliche Rechtsberatung wird nicht erteilt. Außerdem erfolgt keine Auskunft zu steuer-, hochschul-, prüfungs- oder aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen sowie zu Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Die Auskünfte werden ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erteilt. Sprechzeiten oder Termine vor Ort finden nicht statt.


Freizeit-Unfall-Versicherung für Studierende

Studierende sind während einer Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz ist jedoch sehr eng auf die Hochschule und deren unmittelbaren Einflussbereich beschränkt. Das Studentenwerk Leipzig hat daher eine zusätzliche Freizeit-Unfall-Versicherung abgeschlossen. Für mehr Informationen dazu kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter versicherungen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de.


Gut zu wissen:

Unsere kostenlose Rechtsberatung oder Rechtsauskunft können ordentlich eingeschriebene Studierende an einer dem Studentenwerk Leipzig zugeordneten acht Hochschulen in Anspruch nehmen. Außerdem bitten wir Sie, einen Studienausweis mit aktuellem Semesteraufdruck mitzubringen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Sie können sich während der Sprechzeiten an unsere Berater:innen wenden.