Pandemiesemester: Ausnahmsweise rückwirkende BAföG-Antragstellung bis 30. April 2021 möglich

Rückwirkende BAföG -Antragstellung Regelstudienzeit Verlängerung

Im Dezember 2020 wurde die Regelstudienzeit coronabedingt verlängert. Studierende erhalten nun die Möglichkeit einer rückwirkenden BAföG-Leistung für das Wintersemester 2020/21.

Durch die im Dezember 2020 erfolgte Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wurde die Regelstudienzeit für Studierende, bei denen die ursprüngliche Regelstudienzeit erst nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet und die im Sommersemester 2020 beziehungsweise im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren, pandemiebedingt um ein, beziehungsweise zwei Semester verlängert. Wie das Studentenwerk Leipzig bereits mitteilte, verlängert sich dadurch auch der BAföG-Anspruch um bis zu zwei weitere Semester.

Aktuell ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) klargestellt worden, dass Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete, nun die Möglichkeit einer rückwirkenden BAföG-Antragstellung für das Wintersemester 2020/21 erhalten. Ausnahmsweise können Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete und die bisher keinen oder einen verspäteten Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben, jetzt BAföG-Leistungen rückwirkend ab Beginn des Wintersemesters 2020/21 (in der Regel Oktober 2020) beantragen und erhalten. Dafür muss der Antrag spätestens bis 30. April 2021 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Leipzig gestellt werden.