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13. März 2023
200 Euro Einmalzahlung: Ab dem 15. März kann sie beantragt werden. Wir haben die wichtigsten Infos zur Antragsstellung zusammengefasst.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale will die Bundesregierung Menschen in Ausbildung entlasten. Die Einmalzahlung kann ab dem 15. März 2023 online beantragt werden.
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) dürfen Studierende die Einmalzahlung beantragen, die
Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto. Dieses sollte vor Antragsstellung angelegt werden (ab sofort möglich).
Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich:
Oder:
Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2.
Im Bürgerbüro in der Otto-Schill-Straße befindet sich eine eID-Station. Diese umfasst zwei PCs, die mit Kartenlesegerät und Scanner ausgerüstet sind. Sie kann ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros Otto-Schill-Straße genutzt werden.