Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen geplant

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BAföG-Empfänger:innen sollen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss unterstützt werden.

Die Bundesregierung plant einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 115 Euro für Studierende, die BAföG erhalten (haben).

Die wichtigsten Fakten:

  • Der Zuschuss soll 115 Euro betragen. Er kann nur einmalig beantragt und ausgezahlt werden.
  • Berechtigt sein sollen Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben und nicht bei ihren Eltern leben.
  • Zunächst muss der Bundestag das Gesetz beschließen. Wie, wann und wo genau der Zuschuss beantragt werden kann, ist noch unklar. Falls er beim Amt für Ausbildungsförderung eingehen muss, werden wir darüber informieren. Wir raten daher von einer voreiligen Antragstellung ab.  

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zu dem Thema eine FAQ-Seite eingerichtet: