Erneute Regelstudienzeitverlängerung

Regelstudienzeitverlängerung Rückwirkend BAföG Hochschulfreiheitsgesetz

Die angekündigte erneute pandemiebedingte Regelstudienzeitverlängerung ist nun offiziell. Für im Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende gilt daher eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

Bereits im April wurde die voraussichtliche Verlängerung der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) angekündigt. Nun liegt die Bestätigung vor, dass das Sommersemester 2021 offiziell zum Pandemiesemester erklärt ist. Somit verlängert sich auch der BAföG-Anspruch um ein weiteres Semester. 

Die Sächsische Regelstudienzeitverordnung wurde zum 12. Mai 2021 im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Weiterhin wurde durch Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die vorgegebene Frist für die nachträgliche Antragstellung für Studierende, deren Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 oder später ausgelaufen ist, einmalig bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Ausnahmsweise können Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete und die bisher keinen oder einen verspäteten Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben, jetzt BAföG-Leistungen rückwirkend beantragen und erhalten. Dafür muss der Antrag spätestens bis 31. Mai 2021 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Leipzig eingereicht werden.

Für die Antragstellung kann das neue, vereinfachte Formblatt 9 genutzt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder in den persönlichen Verhältnissen der beziehungsweise des Studierenden ergeben. Die Antragsformulare können online heruntergeladen werden.

Nähere Informationen folgen in Kürze auf dieser Webseite: