Kulturförderung

Wir fördern
Kultur

Die Kulturförderung des Studentenwerkes Leipzig gibt Studierenden die Möglichkeit, ihre kreativen Ideen nach eigenen Vorstellungen zu realisieren.

Die finanziellen Mittel werden auf Antrag vergeben. Geregelt wird die Vergabe durch die Kulturförderrichtlinie des Studentenwerkes Leipzig, die vor einer Antragstellung unbedingt gelesen werden sollte. Bei Fragen zur Kulturförderung beraten wir gern und auch auf Englisch.

Zur Antragstellung muss das Antragsformular des Studentenwerkes verwendet werden. Ein ausführlicher Leitfaden hilft beim Ausfüllen des Antrages und bei der Abrechnung der bewilligten Fördermittel. In den Fragen und Antworten zur Kulturförderung sind die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Informationen zur Abgabe der Anträge

Abgabefrist für Anträge

  • spätestens vier Wochen vor Projektbeginn/Veranstaltungstermin
  • und mind. 2 Werktage vor der nächsten Sitzung des Kulturausschusses

Nächste Sitzung des Kulturausschusses

  • 12. Februar 2024

Abgabe der Anträge

  • SSZ, Goethestraße 3-5 – Erdgeschoss (Rotunde, rechts)
  • Briefkasten des Studentenwerkes am Eingang Goethestraße 6
  • per Post an den Kulturausschuss
  • in Ausnahmefällen ist die Übermittlung des Antrages per E-Mail an kultur@studentenwerk-leipzig.de möglich

Postanschrift für Kulturanträge

Studentenwerk Leipzig
Kulturausschuss
Postfach 100 928
04009 Leipzig