Kulturförderrichtlinie des Studentenwerkes

Für die Vergabe der Mittel gilt die Kulturförderrichtlinie in neuer Fassung vom 28.01.2021.

  • Grundsätze & Zielstellung

    (1) Unter dem Leitsatz „Von Studierenden für Studierende“ unterstützt die Kulturförderung des Studentenwerkes Leipzig die ihm gegenüber beitragspflichtigen Studierenden dabei, sich gemeinsam kulturell zu betätigen. Studierende werden durch die Vergabe von Kulturfördermitteln in die Lage versetzt, ihre kreativen Ideen nach eigenen Vorstellungen zu realisieren.

    (2) Die Kulturförderung des Studentenwerkes Leipzig hat damit das Ziel, durch die Unterstützung Studierender die Weiterentwicklung der vielseitigen und lebendigen studentischen Kultur in Leipzig voranzutreiben.

    (3) Die für Kulturförderung zur Verfügung stehenden Mittel sind Bestandteil des jährlich vom Studentenwerk Leipzig aufzustellenden Wirtschaftsplanes. Die Höhe der Mittel wird vom Verwaltungsrat des Studentenwerkes entsprechend der jeweiligen Finanzlage festgelegt.

  • Einsatz von Kulturfördermitteln

    Für den Einsatz von Kulturfördermitteln gelten folgende Regeln:

    (1) Kulturfördermittel werden für die kulturelle Betätigung Studierender und für die Realisierung studentischer kultureller Projekte vergeben. Die geförderten Projekte sollten in der Regel in Leipzig stattfinden.

    (2) Kulturfördermittel werden auf Antrag vergeben. Anträge können nur durch Studierende bzw. durch Gruppen gestellt werden, die sich überwiegend aus Studierenden zusammensetzen, die gegenüber dem Studentenwerk Leipzig beitragspflichtig sind.

    (3) Die Antragstellung muss per Formular erfolgen. Die geplante Verwendung der Kulturfördermittel ist in einem Finanzplan darzulegen. Voraussetzung für eine Förderung ist die nichtkommerzielle Arbeitsweise der beteiligten Studierenden.

    (4) Kulturfördermittel können in Höhe von maximal 49 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes bewilligt und ausgezahlt werden.

    (5) Die geförderten Projekte sollen unter den Leipziger Studierenden beworben werden. Auf die Unterstützung durch die Kulturförderung des Studentenwerkes Leipzig muss dabei hingewiesen werden. Das Studentenwerk bietet Werbemöglichkeiten an und kann die geförderten Projekte in geeigneter Form öffentlich bekannt machen.

    (6) Nicht gefördert werden können kulturelle Projekte, die dem Eigeninteresse eines oder nur weniger Studierender dienen. Nicht förderungsfähig sind außerdem Sportprojekte, Projekte, die überwiegend politische oder religiöse Ziele verfolgen und kulturelle Projekte, die in den Aufgabenbereich einer Hochschule bzw. einer ihrer Einrichtungen fallen (z. B. Alumni-Arbeit, Instituts- und Absolventenfeiern, Arbeit von Hochschulensembles).

    (7) Auf die Gewährung von Kulturförderung besteht kein Rechtsanspruch.

  • Durchführung

    Für die Durchführung der Kulturförderung ist festgelegt:

    (1) Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig setzt zur Vergabe der Kulturfördermittel den Kulturausschuss ein, der aus zwei studentischen Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie zwei Mitarbeiter:innen des Studentenwerkes besteht. Der Kulturausschuss tritt i. d. R. einmal monatlich zusammen, um über die Anträge auf Kulturförderung zu beraten und die Höhe der Kulturfördermittel pro Antrag zu beschließen.

    (2) Das Studentenwerk führt Beratungen zur Kulturförderung durch und stellt zur Unterstützung für die Antragstellenden einen Fragen-Antworten-Katalog und einen Leitfaden zur Verfügung, der nähere Angaben zu den Förderungsbedingungen, zur Antragstellung und zu den Auszahlungsvoraussetzungen enthält.

    (3) Die Anträge auf Kulturförderung sind spätestens vier Wochen vor der ersten Veranstaltung oder dem Beginn der Umsetzungsphase des Projektes zu stellen. Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt von Kulturfördermitteln ist von den Antragstellenden in geeigneter Form nachzuweisen.

    (4) Beschlussfassungen können bei nicht vollständiger Antragstellung oder bei Unklarheiten vertagt werden. Der Kulturausschuss kann die Bewilligung von Kulturfördermitteln mit Auflagen verbinden.

    (5) Die Antragstellenden werden innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung schriftlich über die Entscheidung des Kulturausschusses informiert.

    (6) Vor der Auszahlung bewilligter Kulturfördermittel sind von den Antragstellenden Berichte über die Durchführung des Projektes und die Umsetzung des Finanzplanes vorzulegen. Dabei sind alle Einnahmen und Ausgaben des Projektes zu belegen. Für die Übergabe dieser Unterlagen ist spätestens drei Monate nach Durchführung des Projektes ein Termin beim Studentenwerk zu vereinbaren.

  • Logo des Studentenwerkes

    Bei Erhalt von Kulturfördermitteln vom Studentenwerk Leipzig ist das Logo mit dem Zusatz „Kulturförderung“ auf sämtlichen Werbemitteln anzubringen. Das Logo des Studentenwerkes steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.

    Der Abdruck unseres Logos im Zusammenhang mit diskriminierenden, sexistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalten und Motiven ist nicht gestattet und kann zur Rücknahme der Förderungszusage führen.

  • Kulturausschuss

    Zur Vergabe der für die Kulturförderung vorgesehenen Mittel hat der Verwaltungsrat des Studentenwerkes den Kulturausschuss bestimmt. In ihm arbeiten jeweils zwei studentische VertreterInnen des Verwaltungsrates und zwei Mitarbeiter:innen des Studentenwerkes zusammen.

    Mitglieder

    Grit Schräpel – Abteilungsleiterin Rechnungswesen beim Studentenwerk Leipzig

    Tina Krenkel – Hauptsachbearbeiterin Kultur beim Studentenwerk Leipzig

    Elena Heier – studiert an der Universität Leipzig und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig

    Rebecca Chammas – Studentin der Hochschule für Musik und Theater Leipzig und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig

Studentenwerk Leipzig

Tina Krenkel

Kulturförderung

Raum 205
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 9659-609

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