Leitfaden Kulturförderung

Dieser Leitfaden soll Studierenden dabei helfen, erfolgreich einen Antrag auf Kulturförderung beim Studentenwerk Leipzig zu stellen. Wer noch Fragen dazu hat, kann gern sich gern telefonisch oder persönlich zur Antragstellung beraten lassen. Die Beratung kann auch auf Englisch erfolgen.

Tina Krenkel

Kulturförderung

Raum 204A
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 96 59 609

E-Mail schreiben

  • Was ist zu beachten?

    Die Kulturfördermittel des Studentenwerks werden aus studentischen Semesterbeiträgen finanziert – also von allen Beitrag zahlenden Leipziger Studierenden gemeinsam. Die Kulturfördermittel werden nach der vom Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig festgelegten Kulturförderrichtlinie vergeben.

    Der vom Verwaltungsrat für die Vergabe der Kulturfördermittel eingesetzte Kulturausschuss muss die Einhaltung der Kulturförderrichtlinie gewährleisten, die für alle Antragstellenden gleichermaßen gilt. Er arbeitet dabei so unbürokratisch wie möglich.

    Antragstellende sollten von Anfang an unbedingt auch nach zusätzlichen Finanzierungsquellen suchen (Studierenden- und Fachschaftsräte der Hochschulen, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding  u. ä.), denn nur 49 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts können maximal mit Kulturfördermitteln des Studentenwerkes gefördert werden. Der Anteil der bewilligten Förderung kann aber auch deutlich kleiner ausfallen.

    Antragstellende sollten die Kulturförderrichtlinie des Studentenwerks genau lesen. Für den Antrag auf Kulturförderung müssen dann

    Dabei hilft dieser Leitfaden.

    Im Antrag müssen alle Angaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Sind Antragsteller:innen dazu nicht bereit, müssen sie auf eine Förderung durch das Studentenwerk Leipzig verzichten.

  • Wer kann Kulturförderung beantragen?

    Als Antragstellende können Gruppen von Studierenden aus allen vom Studentenwerk Leipzig betreuten Hochschulen auftreten, Anträge einzelner Studierender sind nicht möglich, denn die Kulturförderung soll nicht zur Unterstützung der Interessen einzelner Studierender eigesetzt werden.

    Beispiele für mögliche Antragsteller:innen:

    • (temporär oder dauerhaft bestehende) studentische Projektgruppen,
    • studentische Vereine,
    • studentische Kulturensembles,
    • Studentenclubs,
    • Zusammenschlüsse internationaler Studierender,
    • Studierendenräte und Fachschaftsräte usw.

    Nicht-Studierende oder Studierende anderer Hochschulstandorte

    • können nicht als Antragstellende auftreten,
    • dürfen aber Teil des Projektteams sein – jedoch nicht in der Mehrzahl! Die Zahl der Leipziger Studierenden im Projektteam muss überwiegen!
  • Welche kulturellen Projekte können gefördert werden?

    Kulturelle Projekte können gefördert werden, wenn

    • sie von Leipziger Studierenden organisiert werden,
    • sich in erster Linie an die Studierenden aller von uns betreuten Hochschulen richten,
    • sie vor allem kulturelle Inhalte und einen überwiegend studentischen Charakter haben und
    • im Finanzierungsplan die nichtkommerzielle Arbeitsweise der beteiligten Studierenden und der verantwortungsbewusste Umgang mit finanziellen Mitteln erkennbar sind.

    Beispiele für Projekte, die gefördert werden können:

    • Ausstellungen,
    • Faschingsveranstaltungen,
    • Filmaufführungen,
    • Konzerte,
    • kulturelle Veranstaltungsreihen,
    • Länderabende,
    • Lesungen,
    • Performances,
    • Semesterpartys,
    • Theateraufführungen usw.

    Auch die Betätigung in kulturellen Ensembles kann gefördert werden.

    Nicht gefördert werden können Projekte, die

    • in engem Zusammenhang mit dem Studium stehen (für die eine Studienleistung erworben wird, z.B. Präsentationen, Aufführungen, Abschlussausstellungen)
    • dem Eigeninteresse einer/s oder nur weniger Studierender dienen,
    • in den Aufgabenbereich einer Hochschule bzw. einer ihrer Einrichtungen fallen, z.B. Instituts- und Absolvent:innenfeiern, Fakultäts- und Exmatrikulationsbälle, Alumni-Projekte, Arbeit von Hochschulensembles,
    • überwiegend sportlich ausgerichtet sind oder
    • überwiegend politische oder religiöse Inhalte haben,
    • Podiumsdiskussionen,
    • Workshops.
  • Wann muss Kulturförderung beantragt werden?

    Wichtig bei der Frist für Antragstellung ist, dass die Anträge rechtzeitig, spätestens aber vier Wochen vor Beginn des Projektes bzw. der Durchführung der Veranstaltung, der ersten Aufführung o. ä.  beim Kulturausschuss des Studentenwerks Leipzig vorliegen müssen.

    Als rechtzeitig gilt, wenn

    • die Antragstellung an das Studentenwerk zur gleichen Zeit erledigt wird, in der man sich auch um andere Finanzierungsquellen bemüht,
    • nach der Bewilligung von Kulturförderung noch genug Zeit bleibt, in allen Werbematerialien, die für das geförderte Projekt erstellt werden, auf die Unterstützung durch das Studentenwerk hinzuweisen (siehe Punkt „Was ist sonst noch wichtig?“ am Ende des Leitfadens).

    Eine Abgabe nach der Vier-Wochen-Frist muss schriftlich begründet werden. Über eine Ausnahmegewährung entscheidet der Kulturausschuss.

    Die Regelungen zur Abgabefrist gelten unabhängig von den Sitzungsterminen des Kulturausschusses. Die Termine werden auf der Webseite des Studentenwerkes veröffentlicht.

    Der Kulturausschuss tagt einmal im Monat. In der vorlesungsfreien Zeit können die Abstände zwischen den Sitzungen größer sein.

  • Wie muss man Kulturförderung beantragen?

    Zur Beantragung ist das Formular „Antrag auf Kulturförderung des Studentenwerks Leipzig“ zu nutzen. Außerdem sind dem Antragsformular Anlagen beizufügen (siehe Punkt 4).

    Formlose Anträge können nicht entgegengenommen werden.

    Inhaltlich zusammenhängende Veranstaltungen können zu einer Veranstaltungsreihe zusammengefasst und auf einem Formular beantragt werden. In diesem Fall muss für die komplette Veranstaltungsreihe ein gemeinsamer Finanzierungsplan erstellt werden. Die Abrechnung (und darauf folgend die Auszahlung der Fördermittel) kann dann aber erst nach Durchführung der letzten Veranstaltung erfolgen.

  • Wie wird das Antragsformular ausgefüllt?

    Es folgen Hinweise zum Ausfüllen des Formulars mit Erläuterungen der einzelnen Unterpunkte.

    1.1 Name der Projektgruppe

    Hier ist der Name der Projektgruppe, des Vereins etc. einzutragen.

    1.2 Status der Projektgruppe

    Hier ist aufzuführen, ob die Antragstellenden eine Gruppe von Privatpersonen sind oder ob es sich um einen eingetragenen Verein, eine Arbeitsgruppe beim StuRa, einen FSR o.ä. handelt.

    Beachte bitte: Wer als Verein (e.V.) beantragt muss außerdem eine Liste aller Vereinsmitglieder einreichen, auf der die Studierenden mit Angabe der Hochschule und Matrikelnummer kenntlich gemacht worden sind.

    1.3 vollständige Adresse der Projektgruppe

    Hier muss die vollständige postalische Adresse der Projektgruppe, des Vereins etc. eingetragen werden.

    1.4 Ansprechpartner:in der Projektgruppe

    Für die Antragstellung ist von der Projektgruppe ein:e Ansprechpartner:in zu bestimmen, an den:die sich der Kulturausschuss bei Fragen wenden kann, die aktuellen Kontaktdaten des:derjenigen sind hier anzugeben.

    1.5 vollständige Adresse, an die der Kulturbescheid verschickt werden soll

    Hier ist die vollständige postalische Adresse anzugeben, an die der Bescheid über die Gewährung von Fördermitteln versendet werden  soll, wenn sie von Punkt 1.3 abweicht.

    2.1 Titel des Projektes

    Hier muss der Name der Veranstaltung/des Projektes eingetragen werden. Dabei sollte auch die Art des Projektes angegeben werden.
    Beispiel: Fotoausstellung „Durchblick“ oder Theaterinszenierung „Der Kaufmann von Venedig“ oder Konzert mit der Band „Blaugrün“ oder aber auch nur „Semesterauftaktsparty“.

    2.2 Weitere Angaben

    Teile uns hier in wenigen Stichworten mit, worum es in deinem Projekt gehen soll, wenn der Titel des Projektes nicht selbsterklärend ist.

    2.3 Termin/e

    Hier sind die Termine der geplanten Veranstaltungen bzw. die gesamte Projektdauer einzutragen.

    2.4 Ort/e

    Hier ist der Ort einzutragen, an dem die Veranstaltung oder das Projekt stattfinden, bzw. an dem das Projekt durchgeführt wird. Gibt es mehrere Veranstaltungsorte (vielleicht auch außerhalb Leipzigs), muss dies hier ebenfalls eingetragen werden.

    3.1 Gesamtkosten

    Hier ist die im Finanzierungsplan kalkulierte Gesamtsumme aller geplanten Ausgaben einzutragen.

    3.2 Antragssumme

    Wie viel Kulturförderung wird beim Studentenwerk beantragt? Bitte gib die gewünschte Fördersumme hier an! Die Summe, die du bei uns beantragst, sollte durch einen verantwortungsbewusst kalkulierten Finanzierungsplan begründet sein. Der Kulturausschuss behält sich jedoch vor, die beantragte Summe im Falle einer Bewilligung zu kürzen.

    Vergiss bitte nicht: Es können maximal 49 Prozent der Gesamtkosten mit Kulturfördermitteln gefördert werden.

    3.3 Wofür soll die Kulturförderung des Studentenwerkes verwendet werden?

    Hier sollte eingetragen werden, für welche Posten deines Finanzierungsplans die beantragte Kulturförderung genutzt werden soll.
    Beispiele:

    • Technikausleihe,
    • Druckkosten für Werbemittel,
    • GEMA,
    • Bandgagen,
    • Raummiete für den Veranstaltungsort o. ä.

    Es ist aber möglich, dass der Kulturausschuss andere Posten auswählt, für die die Fördermittel eingesetzt werden sollen (das wird im Kulturbescheid mitgeteilt).

    Nicht durch die Kulturförderung finanziert werden können:

    • Anschaffungen von längerlebigen Sachwerten (z.B. höherwertiges technisches Equipment, Mobiliar, Bilderrahmen o.ä.)
    • Honorare für Projektbeteiligte (Studierende, die das Projekt organisieren)

    Hierfür müssen andere Finanzierungsquellen genutzt werden.

    4. Anlagen

    In jeder Zeile muss angekreuzt werden, ob die entsprechende Anlage dem Antrag beiliegt. Bitte beachte, dass die meisten Anlagen zwingend vorzulegen sind!

    Anlage „Nachweis über den Studierendenstatus der Antragsteller“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Der Studierendenstatus der Antragsteller:innen ist in geeigneter Form nachzuweisen, d. h. am einfachsten als formlose Namensliste aller am Projekt beteiligten Studierenden inklusive Matrikelnummern und Hochschule (Immatrikulationsbescheinigungen für einzelne Beteiligte reichen nicht aus!)

    Anlage „Tätigkeitsbeschreibung der Antragstellenden“

    Diese Anlage muss nicht unbedingt beigefügt werden.

    Sollte es sich aber bei der den Antrag stellenden studentischen Gruppe um einen dauerhaften Zusammenschluss handeln, kann es hilfreich sein, in ein paar Sätzen zu erläutern, was die Gruppe tut bzw. welche Ziele die Gruppe in ihrer gemeinsamen Arbeit verfolgt. Bei Vereinen sollten Auszüge aus der Satzung vorgelegt werden.

    Anlage „Projektbeschreibung“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Hier sollte möglichst kurz und knapp der Inhalt des Projektes erläutert werden. Stelle auf maximal einer Seite dar, was das beschriebene Projekt im Sinne der Kulturförderrichtlinien förderungswürdig macht. Nutze dazu diese Anhaltspunkte:

    • Wer sind die Projektbeteiligten?
    • Wer ist die Hauptzielgruppe deines Projektes?
    • Handelt es sich bei deinem Projekt um studentische Kultur?
    • Warum ist dein Projekt wichtig für die Leipziger Studierenden?

    Anlage „Finanzierungsplan“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Es kann auch der vom Studentenwerk bereitgestellte Finanzplan verwendet werden.

    Neben den Angaben auf dem Formular benötigt der Kulturausschuss alle Angaben zur finanziellen Planung des Projektes. Den Finanzierungsplan so exakt wie möglich zu erarbeiten schützt dich vor finanziellen Fehleinschätzungen! Zu beachten ist dabei:

    • Der Finanzierungsplan sollte in sich schlüssig und rechnerisch fehlerfrei sein.
    • Er muss alle für das Projekt notwendigen und geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten.

    Beispiele für die Ausgaben:

    • Werbung,
    • Miete für Räume,
    • Technikmiete,
    • Gagen/Honorare/Aufwandsentschädigungen,
    • GEMA,
    • Künstlersozialkasse (KSK)
    • Ausgestaltung,
    • Transport/Logistik,
    • Versicherung usw.

    Beispiele für Einnahmen:

    • andere Fördermittel*,
    • Mittel aus Sponsoring oder aus Spenden*,
    • Mittel aus Crowdfunding**,
    • Verkaufserlöse,
    • Eintrittseinnahmen,
    • evtl. geplante Eigenmittel.

    *hier ist der Fördermittelgeber, Sponsor etc. und der Stand (angefragt oder bereits bewilligt) einzutragen

    ** hier ist der der Stand der Crowdfunding-Aktion (laufend oder abgeschlossen) einzutragen

    Am Ende der Kalkulation sollten Einnahmen gleich Ausgaben sein.

    Zu: Unterschrift

    Die:der Unterzeichnende bürgt mit der Unterschrift für den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit aller Angaben im Antrag. Sollte die:der Unterzeichnende nicht auf der Vorderseite des Formulars eingetragen sein, muss hier erläutert werden, um wen es sich bei der:dem Unterzeichnenden handelt.

    5. Beschlussfassung

    Dieses Feld wird vom Kulturausschuss ausgefüllt!

    6. Überweisung der Fördermittel

    Kulturfördermittel werden nicht bar ausgezahlt, deshalb benötigen wir hier alle Angaben für eine Überweisung.

    Bitte bedenke, dass unsere Überweisungen steuerliche Prüfungen nach sich ziehen können. Handelt es sich bei dem angegebenen Konto um das Konto einer Privatperson, ist diese für die Aufbewahrung aller Unterlagen des Projektes zwecks eventueller späterer Prüfung durch das Finanzamt verpflichtet.

    7. Bearbeitung Rechnungswesen

    Dieses Feld wird vom Studentenwerk ausgefüllt!

  • Wie geht es weiter?

    Der Antrag kann

    • per Post an den Kulturausschuss gesandt,
    • direkt im Studentenwerk abgegeben,
    • in den Studentenwerksbriefkasten in der Goethestraße 6 geworfen oder
    • per E-Mail geschickt werden.

    Postanschrift:
    Studentenwerk Leipzig
    Kulturausschuss
    Postfach 100 928
    04009 Leipzig

    Direkte Abgabe:

    • Bei Tina Krenkel, Zimmer 204A (Goethestraße 6, 2. Etage) oder
    • im Studierenden Service Zentrum während der Öffnungszeiten (Goethestraße 3-5, Tresen vom Studentenwerk).

    Per E-Mail:

    Alle Unterlagen und den unterschriebenen Antrag bitte als PDF-Dateien an:

    kultur@studentenwerk-leipzig.de

    In der nächstfolgenden Sitzung des Kulturausschusses wird über den Antrag beraten. Der Ausschuss beschließt dabei über die Höhe der Kulturfördermittel und kann dabei auch die Verwendung der bewilligten Mittel festlegen.

    Nach der Beschlussfassung wird den Antragsteller:innen das Ergebnis per schriftlichem Kulturbescheid mitgeteilt. Dieser enthält die Höhe der bewilligten Kulturfördermittel und zeigt auch eventuelle Auflagen an.

    Sollten in der Sitzung beim Kulturausschuss Fragen offen bleiben, kann die Beschlussfassung vertagt werden, dann

    • enthält der Kulturbescheid Angaben, welche Informationen noch benötigt werden oder
    • ein:e Vertreter:in der Antragstellenden wird in die nächste Sitzung eingeladen.

    Ein Antrag kann aber auch abgelehnt werden. In der Regel wird die Begründung für die Ablehnung im Bescheid mitgeteilt.

    Der Kulturbescheid sollte eine Woche nach der Sitzung per Post bei den Antragstellenden eingehen.

    Gegen die Entscheidung über die Bewilligung von Kulturfördermitteln kann binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe beim Kulturausschuss Widerspruch eingelegt werden. Hilft dieser dem Widerspruch nicht ab, wird der Widerspruch dem Verwaltungsrat vorgelegt, dieser entscheidet in seiner nächsten regulären Sitzung darüber.

  • Wie wird die Kulturförderung abgerechnet?

    Nach der Durchführung des Projektes muss dieses innerhalb von 3 Monaten nach Projektende beim Studentenwerk abgerechnet werden. Zahlungen im Voraus oder während des laufenden Projekts sind nicht möglich.

    Um abzurechnen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden.
    Alternativ können die folgenden Unterlagen vollständig und als PDF-Dateien – unter Angabe des Namens der Projektgruppe und des Projekttitels – an kultur@studentenwerk-leipzig.de gesendet werden:

    • die vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/der Finanzplan*,
    • die kompletten Belege zum Nachweis der Gesamtkosten** und
    • der Kulturbescheid.

    * Der zuvor eingereichte Finanzplan (Ausgaben-Einnahmen-Rechnung) muss nach der Veranstaltung aktualisiert worden sein: Welche geplanten Kosten sind tatsächlich und in welcher Höhe angefallen? Welche Einnahmen, Fördergelder etc. gab es tatsächlich? Dafür kann auch das Formular des Studentenwerkes genutzt werden.

    **Zum Nachweis der Gesamtkosten müssen alle angefallenen Quittungen, Rechnungen, Kassenbons usw. eingereicht werden (gescannt/fotografiert; jeder Beleg muss in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst sein und sich gut zuzuordnen lassen). Dabei bitte unbedingt auch an beweiskräftige Belege für Eintrittseinnahmen denken!

    Eventuell offene Auflagen aus dem Bescheid müssen ebenfalls erfüllt sein, sonst kann keine Überweisung der Mittel erfolgen.

    Melde dich bitte auch innerhalb der 3 Monate, wenn du noch nicht alle Unterlagen zusammen hast oder wenn du die Kulturfördermittel nicht mehr benötigst.

     

  • Was ist sonst noch wichtig?

    Die Kulturförderung des Studentenwerkes ist eine wichtige Unterstützerin der studentischen Kulturarbeit. Das wollen wir auch den Studierenden und der Öffentlichkeit zeigen. Deshalb ist mit der Kulturförderung die Auflage verbunden, das Logo der Kulturförderung in einer dem Projekt entsprechenden Art und Weise zu veröffentlichen (bspw. auf Werbematerialien, im Abspann, als mündliche Nennung während einer Veranstaltung oder durch Anbringen eines vom Studentenwerk zur Verfügung gestellten Banners und durch Erwähnung der Förderung in den sozialen Medien).

    Dem Ausschuss sind Belegexemplare von Plakaten, Flyern, CDs, Büchern u.ä. zu übergeben.

    Der Abdruck unseres Logos im Zusammenhang mit diskriminierenden, sexistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten und Motiven ist nicht gestattet und kann zur Rücknahme der Förderungszusage führen.

    Wichtig ist uns aber auch, dass die Projektbeteiligten selbst darüber informiert sind, dass ihr Projekt mit Kulturfördermitteln des Studentenwerkes gefördert wird. Kommuniziere die Förderung durch das Studentenwerk also auch untereinander!

    Dem Kulturausschuss ist die Möglichkeit einzuräumen, sich ggf. durch den Besuch von Veranstaltungen von der zweckgebundenen Verwendung der Kulturfördermittel zu überzeugen.

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