Leitfaden Kulturförderung

Dieser Leitfaden soll Studierenden dabei helfen, erfolgreich einen Antrag auf Kulturförderung beim Studentenwerk Leipzig zu stellen. Wer beim Lesen des Leitfadens Verständnisprobleme hat, kann gern eine Beratung zur Antragstellung vereinbaren. Die Beratung kann auch auf Englisch erfolgen.

Studentenwerk Leipzig

Tina Krenkel

Kulturförderung

Raum 205
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 9659-609

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  • Was ist zu beachten?

    Die Kulturfördermittel des Studentenwerks werden aus studentischen Semesterbeiträgen finanziert – also von allen Beitrag zahlenden Leipziger Studierenden gemeinsam. Die Kulturfördermittel werden nach der vom Verwaltungsrat des Studentenwerks Leipzig festgelegten Kulturförderrichtlinie vergeben.

    Der vom Verwaltungsrat für die Vergabe der Kulturfördermittel eingesetzte Kulturausschuss muss die Einhaltung der Kulturförderrichtlinie gewährleisten, die für alle Antragstellenden gleichermaßen gilt. Er arbeitet dabei so unbürokratisch wie möglich.

    Antragstellende sollten von Anfang an unbedingt auch nach zusätzlichen Finanzierungsquellen suchen (Studierenden- und Fachschaftsräte der Hochschulen, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding  u. ä.), denn nur 49 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts können maximal mit Kulturfördermitteln des Studentenwerks gefördert werden. Der Anteil der bewilligten Förderung kann aber auch deutlich kleiner ausfallen.

    Antragstellende sollten die Kulturförderrichtlinie des Studentenwerks genau lesen. Für den Antrag auf Kulturförderung müssen dann

    • das Formular „Antrag auf Kulturförderung“ ausgefüllt und
    • die notwendigen Anlagen beigefügt werden.

    Dabei hilft dieser Leitfaden.

    Im Antrag müssen alle Angaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Sind Antragsteller:innen dazu nicht bereit, müssen sie auf eine Förderung durch das Studentenwerk Leipzig verzichten.

  • Wer kann Kulturförderung beantragen?

    Als Antragstellende können Gruppen von Studierenden aus allen vom Studentenwerk Leipzig betreuten Hochschulen auftreten, Anträge einzelner Studierender sind nicht möglich, denn die Kulturförderung soll nicht zur Unterstützung der Interessen einzelner Studierender eigesetzt werden.

    Beispiele für mögliche Antragstellerinnen und Antragsteller:

    • studentische Projektgruppen,
    • studentische Vereine,
    • studentische Kulturensembles,
    • Studentenclubs,
    • Zusammenschlüsse ausländischer Studierender,
    • Studierendenräte und Fachschaftsräte usw.

    Nicht-Studierende können nicht als Antragstellende auftreten und dürfen im Projektteam nicht in der Mehrzahl sein!

  • Welche kulturellen Projekte können gefördert werden?

    Kulturelle Projekte, können gefördert werden, wenn

    • sie sich in erster Linie an die Studierenden aller von uns betreuten Hochschulen richten,
    • sie vor allem kulturelle Inhalte und einen überwiegend studentischen Charakter haben,
    • im Finanzierungsplan die nichtkommerzielle Arbeitsweise der beteiligten Studierenden und der verantwortungsbewusste Umgang mit finanziellen Mitteln erkennbar sind.

    Beispiele für Projekte, die gefördert werden können:

    • Ausstellungen,
    • Faschingsveranstaltungen,
    • Filmprojekte,
    • Konzerte,
    • kulturelle Veranstaltungsreihen,
    • Länderabende,
    • Lesungen,
    • Performances,
    • Semesterpartys,
    • Theateraufführungen usw.

    Auch die Betätigung in kulturellen Ensembles kann gefördert werden.

    Nicht gefördert werden können Projekte, die

    • in engem Zusammenhang mit dem Studium stehen,
    • dem Eigeninteresse eines oder nur weniger Studierender dienen,
    • in den Aufgabenbereich einer Hochschule bzw. einer ihrer Einrichtungen fallen,
    • überwiegend sportlich ausgerichtet sind oder
    • überwiegend politische oder religiöse Ziele verfolgen.

    Beispiele für nicht-förderungsfähige Projekte:

    • Instituts- und Absolvent:innenfeiern,
    • Fakultätsbälle,
    • Alumni-Projekte,
    • Arbeit von Hochschulensembles,
    • Ausstellungen zum Studienabschluss,
    • Veranstaltungen zu politischen und religiösen Themen.
  • Wann muss Kulturförderung beantragt werden?

    Die Anträge müssen rechtzeitig, spätestens aber vier Wochen vor Beginn des Projektes bzw. der Durchführung der Veranstaltung, der ersten Aufführung o. ä.  beim Kulturausschuss des Studentenwerks Leipzig vorliegen.

    Als rechtzeitig gilt, wenn

    • die Antragstellung an das Studentenwerk zur gleichen Zeit erledigt wird, in der man sich auch um andere Finanzierungsquellen bemüht,
    • nach der Bewilligung von Kulturförderung noch genug Zeit bleibt, in allen Werbematerialien, die für das geförderte Projekt erstellt werden, auf die Unterstützung durch das Studentenwerk hinzuweisen (siehe Punkt „Was ist sonst noch wichtig?“ am Ende des Leitfadens).

    Eine Abgabe nach der Vier-Wochen-Frist muss schriftlich begründet werden. Über eine Ausnahmegewährung entscheidet der Kulturausschuss.

    Die Regelungen zur Abgabefrist gelten unabhängig von den Sitzungsterminen. Diese werden auf der Webseite des Studentenwerks veröffentlicht.

    Der Kulturausschuss tagt einmal im Monat. In der vorlesungsfreien Zeit können die Abstände zwischen den Sitzungen größer sein.

  • Wie muss man Kulturförderung beantragen?

    Zur Beantragung ist das Formular „Antrag auf Kulturförderung des Studentenwerks Leipzig“ zu nutzen. Außerdem sind dem Antragsformular Anlagen beizufügen (siehe Punkt 4).

    Formlose Anträge können nicht entgegengenommen werden.

    Inhaltlich zusammenhängende Veranstaltungen können zu einer Veranstaltungsreihe zusammengefasst und auf einem Formular beantragt werden. In diesem Fall muss für die komplette Veranstaltungsreihe ein gemeinsamer Finanzierungsplan erstellt werden. Die Abrechnung (und darauf folgend die Auszahlung der Fördermittel) kann dann aber erst nach Durchführung der letzten Veranstaltung erfolgen.

  • Wie wird das Antragsformular ausgefüllt?

    Es folgen Hinweise zum Ausfüllen des Formulars mit Erläuterungen der einzelnen Unterpunkte.

    1.1 Name der Projektgruppe

    Hier ist der Name der Projektgruppe, des Vereins etc. einzutragen.

    1.2 Status der Projektgruppe

    Hier ist aufzuführen, ob die Antragstellenden eine Gruppe von Privatpersonen sind oder ob es sich um einen eingetragenen Verein, eine Arbeitsgruppe beim StuRa, einen FSR o.ä. handelt.

    1.3 vollständige Adresse der Projektgruppe

    Hier muss die vollständige postalische Adresse der Projektgruppe, des Vereines etc. eingetragen werden.

    1.4 Ansprechpartner/in der Projektgruppe

    Für die Antragstellung ist von der Projektgruppe ein:eine Ansprechpartner:in zu bestimmen, an den:die sich der Kulturausschuss bei Fragen wenden kann, die aktuellen Kontaktdaten des:derjenigen sind hier anzugeben.

    1.5 vollständige Adresse, an die der Kulturbescheid verschickt werden soll

    Hier ist die vollständige postalische Adresse anzugeben, an die der Bescheid über die Gewährung von Fördermitteln versendet werden  soll, wenn sie von Punkt 1.3 abweicht.

    2.1 Titel des Projektes

    Hier muss der Name der Veranstaltung/des Projektes eingetragen werden. Dabei sollte auch die Art des Projektes angegeben werden.
    Beispiel: Fotoausstellung „Durchblick“ oder Theaterinszenierung „Der Kaufmann von Venedig“ oder Konzert mit der Band „Blaugrün“ oder aber auch nur „Semesterauftaktsparty“.

    2.2 Weitere Angaben

    Teile uns hier in wenigen Stichworten mit, worum es in deinem Projekt gehen soll, wenn der Titel des Projektes nicht selbsterklärend ist.

    2.3 Termin/e

    Hier sind die Termine der geplanten Veranstaltungen bzw. die gesamte Projektdauer einzutragen.

    2.4 Ort/e

    Hier ist der Ort einzutragen, an dem die Veranstaltung oder das Projekt stattfinden, bzw. an dem das Projekt durchgeführt wird. Gibt es mehrere Veranstaltungsorte (vielleicht auch außerhalb Leipzigs), muss dies hier ebenfalls eingetragen werden.

    3.1 Gesamtkosten

    Hier ist die im Finanzierungsplan kalkulierte Gesamtsumme aller geplanten Ausgaben einzutragen.

    3.2 Antragssumme

    Wie viel Kulturförderung wird beim Studentenwerk beantragt? Bitte gib die gewünschte Fördersumme hier an! Die Summe, die du bei uns beantragst, sollte durch einen verantwortungsbewusst kalkulierten Finanzierungsplan begründet sein. Der Kulturausschuss behält sich jedoch vor, die beantragte Summe im Falle einer Bewilligung zu kürzen.

    Vergiss bitte nicht: Es können maximal 49 Prozent der Gesamtkosten mit Kulturfördermitteln gefördert werden.

    3.3 Wofür soll die Kulturförderung des Studentenwerkes verwendet werden?

    Hier sollte eingetragen werden, für welche Posten deines Finanzierungsplans die beantragte Kulturförderung genutzt werden soll.
    Beispiele:

    • Technikausleihe,
    • Druckkosten für Werbemittel,
    • GEMA,
    • Bandgagen,
    • Raummiete für den Veranstaltungsort o. ä.

    Es ist aber möglich, dass der Kulturausschuss andere Posten auswählt, für die die Fördermittel eingesetzt werden sollen (das wird im Kulturbescheid mitgeteilt).

    Nicht finanziert werden können:

    • Anschaffungen von längerlebigen Sachwerten (z.B. technisches Equipment, Mobiliar, Bilderrahmen o.ä.)

    4. Anlagen

    In jeder Zeile muss angekreuzt werden, ob die entsprechende Anlage dem Antrag beiliegt. Bitte beachte, dass die meisten Anlagen zwingend vorzulegen sind!

    Anlage „Nachweis über den Studierendenstatus der Antragsteller“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Der Studierendenstatus der Antragsteller:innen ist in geeigneter Form nachzuweisen, d. h. am einfachsten als formlose Namensliste aller am Projekt beteiligten Studierenden inklusive Matrikelnummern (Belege für einzelne Beteiligte reichen nicht aus!)

    Anlage „Tätigkeitsbeschreibung der Antragstellenden“

    Diese Anlage muss nicht unbedingt beigefügt werden.

    Sollte es sich aber bei der den Antrag stellenden studentischen Gruppe um einen dauerhaften Zusammenschluss handeln, kann es hilfreich sein, in ein paar Sätzen zu erläutern, was die Gruppe tut bzw. welche Ziele die Gruppe in ihrer gemeinsamen Arbeit verfolgt. Bei Vereinen sollten Auszüge aus der Satzung vorgelegt werden.

    Anlage „Projektbeschreibung“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Hier sollte möglichst kurz und knapp der Inhalt des Projektes erläutert werden. Stelle auf maximal einer Seite dar, was das beschriebene Projekt im Sinne der Kulturförderrichtlinien förderungswürdig macht. Nutze dazu diese Anhaltspunkte:

    • Wer sind die Projektbeteiligten?
    • Wer ist die Hauptzielgruppe deines Projektes?
    • Handelt es sich bei deinem Projekt um studentische Kultur?
    • Warum ist dein Projekt wichtig für die Leipziger Studierenden?

    Anlage „Finanzierungsplan“

    Diese Anlage beizufügen ist Pflicht!

    Neben den Angaben auf dem Formular benötigt der Kulturausschuss alle Angaben zur finanziellen Planung des Projektes. Den Finanzierungsplan so exakt wie möglich zu erarbeiten schützt dich vor finanziellen Fehleinschätzungen! Zu beachten ist dabei:

    • Der Finanzierungsplan sollte in sich schlüssig und rechnerisch fehlerfrei sein.
    • Er muss alle für das Projekt notwendigen und geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten.

    Beispiele für die Ausgaben:

    • Werbung,
    • Miete für Räume,
    • Technikmiete,
    • Gagen und Honorare,
    • Aufwandsentschädigungen,
    • GEMA,
    • Ausgestaltung,
    • Versicherung usw.

    Beispiele für Einnahmen:

    • andere Fördermittel*,
    • Mittel aus Sponsoring oder aus Spenden*,
    • Mittel aus Crowdfunding**,
    • Verkaufserlöse,
    • Eintrittseinnahmen,
    • Eigenmittel.

    *hier ist der Fördermittelgeber, Sponsor etc. und der Stand (angefragt oder bereits bewilligt) einzutragen

    ** hier ist der der Stand der Crowdfunding-Aktion (laufend oder abgeschlossen) einzutragen

    Zu: Unterschrift

    Die Anträge müssen im Original bei uns vorliegen und daher im Original unterschrieben sein. Die:der Unterzeichnende bürgt damit für den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit aller Angaben im Antrag.  Per E-Mail zugesendete Anträge können leider nicht akzeptiert werden. Sollte die:der Unterzeichnende nicht auf der Vorderseite des Formulars eingetragen sein, muss hier erläutert werden, um wen es sich bei der:dem Unterzeichnenden handelt.

    5. Beschlussfassung

    Dieses Feld wird vom Kulturausschuss ausgefüllt!

    6. Überweisung der Fördermittel

    Kulturfördermittel werden nicht bar ausgezahlt, deshalb benötigen wir hier alle Angaben für eine Überweisung.

    Bitte bedenke, dass unsere Überweisungen steuerliche Prüfungen nach sich ziehen können. Handelt es sich bei dem angegebenen Konto um das Konto einer Privatperson, ist diese für die Aufbewahrung aller Unterlagen des Projektes zwecks eventueller späterer Prüfung durch das Finanzamt verpflichtet.

    7. Bearbeitung Rechnungswesen

    Dieses Feld wird vom Studentenwerk ausgefüllt!

  • Wie geht es weiter?

    Der Antrag kann per Post an den Kulturausschuss gesandt, direkt im Studentenwerk abgegeben oder in den Studentenwerksbriefkasten in der Goethestraße 6 geworfen werden.

    Postanschrift:
    Studentenwerk Leipzig
    Kulturausschuss
    Postfach 100 928
    04009 Leipzig

    Direkte Abgabe:

    • Bei Tina Krenkel, Zimmer 205 (Goethestraße 6, 2. Etage) oder
    • im Studierenden Service Zentrum (Goethestraße 3-5, Tresen vom Studentenwerk).

    In der nächstfolgenden Sitzung des Kulturausschusses wird über den Antrag beraten. Der Ausschuss beschließt dabei über die Höhe der Kulturfördermittel und kann dabei auch die Verwendung der bewilligten Mittel festlegen.

    Nach der Beschlussfassung wird den Antragsteller:innen das Ergebnis per schriftlichem Kulturbescheid mitgeteilt. Dieser enthält die Höhe der bewilligten Kulturfördermittel und zeigt auch eventuelle Auflagen an.

    Sollten in der Sitzung beim Kulturausschuss Fragen offen bleiben, kann die Beschlussfassung vertagt werden, dann

    • enthält der Kulturbescheid Angaben, welche Informationen noch benötigt werden oder
    • ein:eine Vertreter:in der Antragstellenden wird in die nächste Sitzung eingeladen.

    Ein Antrag kann aber auch abgelehnt werden. In der Regel wird die Begründung für die Ablehnung im Bescheid mitgeteilt.

    Der Kulturbescheid sollte eine Woche nach der Sitzung per Post bei den Antragstellenden eingehen.

    Gegen die Entscheidung über die Bewilligung von Kulturfördermitteln kann binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe beim Kulturausschuss Widerspruch eingelegt werden. Hilft dieser dem Widerspruch nicht ab, wird der Widerspruch dem Verwaltungsrat vorgelegt, dieser entscheidet in seiner nächsten regulären Sitzung darüber.

  • Wie muss die Verwendung der Fördermittel belegt werden?

    Nach der Durchführung des Projektes muss persönlich beim Studentenwerk anhand einer vollständigen Ausgaben-Einnahmen-Rechnung die Verwendung der Kulturfördermittel belegt werden. Erst dann, und nicht im Voraus, können die Kulturfördermittel überwiesen werden.

    Melde dich dazu innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung deines Projektes unter kultur@studentenwerk-leipzig.de. Bitte gib dabei den Namen deiner Projektgruppe, den Titel des Projektes und das Datum des Kulturbescheides an.

    Melde dich auch innerhalb der 3 Monate, wenn du noch nicht alle Unterlagen zusammen hast oder wenn du die Kulturfördermittel nicht benötigst.

    Zum Termin müssen mitgebracht werden:

    • Eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
    • die kompletten Belege (Quittungen, Rechnungen, Kassenbons usw.) im Original,
    • der Kulturbescheid im Original.

    Die Belege sollten aufgeklebt/abgeheftet sein, jeder Beleg muss in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst sein und sich gut zuzuordnen lassen.

    Dabei bitte unbedingt auch an beweiskräftige Belege für Eintrittseinnahmen denken! Eventuell offene Auflagen aus dem Bescheid müssen erfüllt sein, sonst kann keine Überweisung der Mittel erfolgen.

  • Was ist sonst noch wichtig?

    Die Kulturförderung des Studentenwerkes ist eine wichtige Unterstützerin der studentischen Kulturarbeit. Das wollen wir auch den Studierenden und der Öffentlichkeit zeigen. Deshalb ist mit der Kulturförderung die Auflage verbunden, das Logo der Kulturförderung in einer dem Projekt entsprechenden Art und Weise zu veröffentlichen (bspw. auf Werbematerialien, im Abspann, als mündliche Nennung während einer Veranstaltung oder durch Anbringen eines vom Studentenwerk zur Verfügung gestellten Banners und durch Erwähnung der Förderung in den sozialen Medien).

    Dem Ausschuss sind Belegexemplare von Plakaten, Flyern, CDs, Büchern u.ä. zu übergeben.

    Der Abdruck unseres Logos im Zusammenhang mit diskriminierenden, sexistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten und Motiven ist nicht gestattet und kann zur Rücknahme der Förderungszusage führen.

    Wichtig ist uns aber auch, dass die Projektbeteiligten selbst darüber informiert sind, dass ihr Projekt mit Kulturfördermitteln des Studentenwerkes gefördert wird. Kommuniziere die Förderung durch das Studentenwerk also auch untereinander!

    Dem Kulturausschuss ist die Möglichkeit einzuräumen, sich ggf. durch den Besuch von Veranstaltungen von der zweckgebundenen Verwendung der Kulturfördermittel zu überzeugen.