
Check-In/Check-Out
Check-In
Wann schließe ich meinen Mietvertrag ab?
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Bitte unterschreiben Sie beide Exemplare Ihres Mietvertrags und senden Sie beide Exemplare innerhalb der angegebenen Frist per Post an Ihre:n zuständige:n Sachbearbeiter:in Wohnen (Adresse siehe E-Mail).
Was muss ich mitbringen?
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Das Zimmer ist möbliert mit Bett, Matratze, Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch und Stuhl.
Bitte beachten Sie, dass Bettwäsche und Bettzeug, Handtücher, Gardinen/Sichtschutz, Geschirr, Besteck und Töpfe selbst mitgebracht werden müssen!
Wie erhalte ich meinen Schlüssel?
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Ihren Zimmerschlüssel erhalten Sie nach vorhergier Terminvereinbarung ab Mietvertragsbeginn. Weitere Informationen zur Schlüsselübergabe erhalten Sie von Ihrem:Ihrer Sachbearbeiter:in. Bitte beachten Sie, dass eine Schlüsselübergabe nur mit gültigem Mietvertrag bzw. vorläufiger Einzugsbestätigung möglich ist.
Ein Termin zur Schlüsselübergabe kann gundsätzlich nur in folgenden Zeitfenstern gebucht werden:
Montag 8-15 Uhr
Dienstag 8-17 Uhr
Mittwoch 8-15 Uhr
Donnerstag 8-15 Uhr
Freitag 8-12 Uhr
Achtung
Bitte prüfen Sie Ihr Zimmer gleich bei Einzug auf etwaige Mängel und teilen Sie uns diese umgehend online über Ihr Mieterkonto mit oder wenden Sie sich direkt an Ihren Hausmeister.
Muss ich mich bei der Stadt Leipzig anmelden?
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Ja. Nach dem Bundesmeldegesetz haben sich alle eine Wohnung Beziehenden, spätestens zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Wohnheimbewohner:innen und erfolgt am einfachsten in einem Bürgeramt in Ihrer Nähe. Die dafür benötigte Vermieterbestätigung erhalten Sie von Ihrem:Ihrer Sachbearbeiter:in bei Mietvertragsabschluss.
Achtung
Bei der Entscheidung, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig legen oder nur einen Nebenwohnsitz hier anmelden, berücksichtigen Sie bitte eine eventuell anfallende Zweitwohnungsteuer (bei Nebenwohnsitz).
Neu ab 01.01.2017: Es gibt neue Regelungen zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Leipzig. Demnach sind Studierende im Studentenwohnheim nicht mehr befreit.
Muss ich diesen Rundfunkbeitrag als Bewohner:in bezahlen?
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Ja. Sie sind als Wohnheimbewohner:in verpflichtet, sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Beitragsservices.
Hinweis für die Rundfunkbeitrags-Befreiung
Wer BAföG beantragt, muss gleichzeitig beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen v o r s o r g l i c h e n Befreiungsantrag stellen. Nur mit dem vorsorglichen Antrag ist der Beitragsservice zu einer rückwirkenden Befreiung nach der BAföG-Bescheidung bereit.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio finden Sie in einer Übersicht des Deutschen Studentenwerkes und der Seite des Beitragsservices.
Kann ich Haustiere mitbringen?
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Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.
Check-Out
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
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Bitte lesen Sie hierzu unsere Mietbedingungen VIII. Kündigung durch den Mieter.
Wie kann ich mein Zimmer abgeben?
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Der Auszug muss spätestens am letzten Werktag (Montag bis Freitag, außer Feiertag, nicht am 24.12. und 31.12.) vor Vertragsende um 10 Uhr erfolgen. Wir behalten uns vor, Ihnen Kosten, die dem Studentenwerk aus einer verspäteten Rückgabe der Mietsache entstehen, in Rechnung zu stellen. Bei der Übergabe der Mietsache beachten Sie bitte unsere Checkliste zum Auszug (pdf).
Muss ich mich bei der Stadt Leipzig auch wieder abmelden?
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Wenn Sie ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
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Die Kaution bzw. der nach Verrechnung verbleibende Teilbetrag derselben wird vom Vermieter frühestens zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache sowie nach Unwiderruflichkeit der Einziehungsvorgänge zurückgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das für den Einzug der Miete angegebene Girokonto, sofern der:die Mieter:in nicht bei Rückgabe der Wohnräume ein anderes Girokonto benennt. Bei Überweisung ins Ausland ist der Vermieter berechtigt, dafür anfallende Bankgebühren vom Auszahlungsbetrag abzuziehen.
Sofern Sie eine Änderung der Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung vornehmen wollen, verwenden Sie bitte dieses Formular und schicken es ausgefüllt an Ihren:Ihre Sachbearbeiter:in.
Kontakt
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Studentisches Wohnen
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Adresse:Goethestraße 63. Etage 04109 Leipzig
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E-Mail:wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
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Telefon:+49 341 96 59 880