Check-In/Check-Out

Check-In

  • Wann schließe ich meinen Mietvertrag ab?

    Bitte unterschreibe beide Exemplare deines Mietvertrags und sende beide Exemplare innerhalb der angegebenen Frist per Post an deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in Wohnen (Adresse siehe E-Mail).

  • Was muss ich mitbringen?

    Das Zimmer ist möbliert mit Bett, Matratze, Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch und Stuhl.

    Bitte beachte, dass Bettwäsche und Bettzeug, Handtücher, Gardinen/Sichtschutz, Geschirr, Besteck und Töpfe selbst mitgebracht werden müssen!

  • Wie erhalte ich meinen Schlüssel?

    Deinen Zimmerschlüssel erhältst du nach vorhergier Terminvereinbarung ab Mietvertragsbeginn. Weitere Informationen zur Schlüsselübergabe erhältst du von deinem:deiner Sachbearbeiter:in. Bitte beachte, dass eine Schlüsselübergabe nur mit gültigem Mietvertrag bzw. vorläufiger Einzugsbestätigung möglich ist.

    Ein Termin zur Schlüsselübergabe kann gundsätzlich nur in folgenden Zeitfenstern gebucht werden:
    Montag 8-15 Uhr
    Dienstag 8-17 Uhr
    Mittwoch 8-15 Uhr
    Donnerstag 8-15 Uhr
    Freitag 8-12 Uhr

    Achtung
    Bitte prüfe dein Zimmer gleich bei Einzug auf etwaige Mängel und teile uns diese umgehend online über dein Mieterkonto mit oder wende dich direkt an deinen:deine Hausmeister:in.

  • Muss ich mich bei der Stadt Leipzig anmelden?

    Ja. Nach dem Bundesmeldegesetz haben sich alle eine Wohnung Beziehenden, spätestens zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Wohnheimbewohner:innen und erfolgt am einfachsten in einem Bürgerbüro in deiner Nähe. Die dafür benötigte Vermieterbestätigung erhältst du von deinem:deiner Sachbearbeiter:in bei Mietvertragsabschluss.

    Achtung
    Bei der Entscheidung, ob du deinen Hauptwohnsitz nach Leipzig legst oder nur einen Nebenwohnsitz hier anmeldest, berücksichtige bitte eine eventuell anfallende Zweitwohnungsteuer (bei Nebenwohnsitz).

    Neu ab 01.01.2017: Es gibt neue Regelungen zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Leipzig. Demnach sind Studierende im Studentenwohnheim nicht mehr befreit.

  • Muss ich diesen Rundfunkbeitrag als Bewohner:in bezahlen?

    Ja. Du bist als Wohnheimbewohner:in verpflichtet, dich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Informationen dazu findest du auf den Webseiten des Beitragsservices.

    Hinweis für die Rundfunkbeitrags-Befreiung
    Wer BAföG beantragt, muss gleichzeitig beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen v o r s o r g l i c h e n Befreiungsantrag stellen. Nur mit dem vorsorglichen Antrag ist der Beitragsservice zu einer rückwirkenden Befreiung nach der BAföG-Bescheidung bereit.

    Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio findest du in einer Übersicht des Deutschen Studentenwerkes und der Seite des Beitragsservices.

  • Kann ich Haustiere mitbringen?

    Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.

Check-Out

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Bitte lies hierzu unsere Mietbedingungen VIII. Kündigung durch den Mieter.

  • Wie kann ich mein Zimmer abgeben?

    Der Auszug muss spätestens am letzten Werktag (Montag bis Freitag, außer Feiertag, nicht am 24.12. und 31.12.) vor Vertragsende um 10 Uhr erfolgen. Wir behalten uns vor, dir Kosten, die dem Studentenwerk aus einer verspäteten Rückgabe der Mietsache entstehen, in Rechnung zu stellen. Bei der Übergabe der Mietsache beachte bitte unsere Checkliste zum Auszug (pdf).

  • Muss ich mich bei der Stadt Leipzig auch wieder abmelden?

    Wenn du ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

  • Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

    Die Kaution bzw. der nach Verrechnung verbleibende Teilbetrag derselben wird vom Vermieter frühestens zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache sowie nach Unwiderruflichkeit der Einziehungsvorgänge zurückgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das für den Einzug der Miete angegebene Girokonto, sofern der:die Mieter:in nicht bei Rückgabe der Wohnräume ein anderes Girokonto benennt. Bei Überweisung ins Ausland ist der Vermieter berechtigt, dafür anfallende Bankgebühren vom Auszahlungsbetrag abzuziehen.

    Sofern du eine Änderung der Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung vornehmen willst, verwende bitte dieses Formular und schicke es ausgefüllt an deinen:deine Sachbearbeiter:in.