Überbrückungshilfe: Die 10 wichtigsten Fragen & Antworten sowie technische Hinweise

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kann über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Auch im Sommersemester 2021 wird die Überbrückungshilfe bis September 2021 forgesetzt. Da beim letzten Mal viele Fragen aufkamen, haben wir hier die 10 häufigsten Fragen der Studierenden zur Antragstellung sowie einige technische Hinweise zur Antragstellung zusammengefasst.
Die 10 meistgestellten Fragen
Die Hochschule, an der ich studiere, ist im Ausland und taucht in der Hochschul-Liste der Überbrückungshilfe nicht auf?
Details anzeigen
Dann kann Ihre Hochschule hier nicht auftauchen. Diese Überbrückungshilfe können nur Studierende erhalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht im Urlaubssemester sind.
Warum ist meine Schule, meine Fachschule, mein Institut, Kolleg, meine Akademie oder duale Hochschule nicht in der Liste?
Details anzeigen
Weil diese Überbrückungshilfe ausschließlich für Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule konzipiert ist. Viele weitere Bildungseinrichtungen in Deutschland bezeichnen ihre Schüler:innen als Studierende, sind aber offiziell keine Hochschulen.
Ich studiere an einer Polizei-Fachhochschule. Ich wiederum an einer dualen Hochschule, bekomme sogar BAföG von meinem Studentenwerk – warum bekommen wir keine Überbrückungshilfe?
Details anzeigen
Studierende, die im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses regulär feste Einnahmen haben, sind von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen.
Ich kann die Abkürzung FH, LMU oder TU nicht eingeben, was tun?
Details anzeigen
Nutzen Sie bitte den vollständigen Namen Ihrer Hochschule und keine Abkürzungen; viele Fachhochschulen heißen inzwischen "Hochschule …" oder "Hochschule für Angewandte Wissenschaften…". Wenn Sie unsicher sind, gucken Sie auf Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Sie können auch nach dem Hauptsitz der Hochschule suchen.
Ich studierende an der X-Hochschule, aber auf dem Campus Y. Das finde ich nicht in der Hochschul-Liste auf dem Antragsportal.
Details anzeigen
Es kommt auf den Hauptsitz Ihrer Hochschule an; nutzen Sie daher bitte den Hauptsitz.
Kann ich den Antrag nicht lieber per E-Mail an mein Studierendenwerk schicken, oder gleich ans Deutsche Studentenwerk?
Details anzeigen
Nein, das geht nicht. Sie müssen den Antrag auf Überbrückungshilfe ausschließlich online stellen, über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de . Es geht nur so.
Was ist mit meinem Bausparvertrag, was mit meinem Mietkautionskonto?
Details anzeigen
Beides müssen Sie nicht angeben, wenn Sie die Überbrückungshilfe beantragen, da die Gelder nicht kurzfristig verfügbar sind.
Ich habe Kontenbewegungen, die ich beim Antrag gerne erklären würde. Geht das?
Details anzeigen
Ja, Sie können bei Ihren Kontoauszügen auch eine pdf-Datei hochladen mit Erläuterungen – je klarer, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden.
Ich habe vergessen, etwas hochzuladen, als ich den Antrag gestellt habe. Kann ich das noch nachreichen?
Details anzeigen
Nein. Nachträgliche Einreichungen sind nicht möglich.
Achten Sie daher im Antragsprozess darauf, dass Sie die richtigen Unterlagen vollständig hochgeladen haben, bevor Sie den Antrag absenden. Die Unterlagen werden Ihnen unmittelbar nach dem Hochladen angezeigt, und Sie können diese, falls sie falsch oder nicht lesbar sind, löschen bzw. austauschen. Sie können auch, bevor Sie den Antrag versenden, noch einmal zurückgehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente überprüfen. Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort zur Hand haben, unterbrechen Sie die Bearbeitung des Antrags und loggen Sie sich später wieder ein, damit Sie die richtigen Unterlagen hochladen. Sie sollten den Antrag erst absenden, wenn er vollständig bearbeitet ist!
Im Online-Antragsprozess wird Ihnen beim Hochladen der Unterlagen automatisch angezeigt, ob und wann Ihr Antrag vollständig ist.
Kann ich die Überbrückungshilfe auch kriegen, wenn ich BAföG bekomme, oder einen Studienkredit nutze, oder ein privates Darlehen?
Details anzeigen
Ja, wenn Sie dennoch nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage sind. Aus den Kontoauszügen muss ersichtlich sein, dass bisherige Einkünfte aus Jobben und/oder familiärer Unterstützung pandemiebedingt weggefallen sind.
Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung
Was Sie an Technik benötigen:
Nutzen Sie den richtigen Browser!
Nutzen Sie eine weitere E-Mail-Adresse, wenn Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse nicht funktioniert!
Verzweifeln Sie nicht am reCaptcha, versuchen Sie’s nochmal!
Nach einer Pause einfach wieder einloggen!
Ändern Sie keine Dateiformate!
Fassen Sie Ihre Kontoauszüge wenn nötig zusammen!
Wenn alle Stricke reißen: Screenshot Ihres Problems an ueberbrueckungshilfe-studierende {{ätt}} studentenwerke {{punkt}} de
Kontakt
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende {{ätt}} bmbf {{punkt}} bund {{punkt}} de