Überbrückungshilfe: Die 10 wichtigsten Fragen & Antworten sowie technische Hinweise

Die Überbrückungshilfe beim BMBF wird für das Sommersemester 2021 fortgesetzt. Wir klären die häufigsten Probleme.

Mehr Infos zur Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kann über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Auch im Sommersemester 2021 wird die Überbrückungshilfe bis September 2021 forgesetzt. Da beim letzten Mal viele Fragen aufkamen, haben wir hier die 10 häufigsten Fragen der Studierenden zur Antragstellung sowie einige technische Hinweise zur Antragstellung zusammengefasst.

Die 10 meistgestellten Fragen

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Dann kann Ihre Hochschule hier nicht auftauchen. Diese Überbrückungshilfe können nur Studierende erhalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht im Urlaubssemester sind.

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Weil diese Überbrückungshilfe ausschließlich für Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule konzipiert ist. Viele weitere Bildungseinrichtungen in Deutschland bezeichnen ihre Schüler:innen als Studierende, sind aber offiziell keine Hochschulen.

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Studierende, die im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses regulär feste Einnahmen haben, sind von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen.

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Nutzen Sie bitte den vollständigen Namen Ihrer Hochschule und keine Abkürzungen; viele Fachhochschulen heißen inzwischen "Hochschule …" oder "Hochschule für Angewandte Wissenschaften…". Wenn Sie unsicher sind, gucken Sie auf Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Sie können auch nach dem Hauptsitz der Hochschule suchen.

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Es kommt auf den Hauptsitz Ihrer Hochschule an; nutzen Sie daher bitte den Hauptsitz.

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Nein, das geht nicht. Sie müssen den Antrag auf Überbrückungshilfe ausschließlich online stellen, über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de . Es geht nur so.

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Beides müssen Sie nicht angeben, wenn Sie die Überbrückungshilfe beantragen, da die Gelder nicht kurzfristig verfügbar sind.

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Ja, Sie können bei Ihren Kontoauszügen auch eine pdf-Datei hochladen mit Erläuterungen – je klarer, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden.

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Nein. Nachträgliche Einreichungen sind nicht möglich.

Achten Sie daher im Antragsprozess darauf, dass Sie die richtigen Unterlagen vollständig hochgeladen haben, bevor Sie den Antrag absenden. Die Unterlagen werden Ihnen unmittelbar nach dem Hochladen angezeigt, und Sie können diese, falls sie falsch oder nicht lesbar sind, löschen bzw. austauschen. Sie können auch, bevor Sie den Antrag versenden, noch einmal zurückgehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente überprüfen. Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort zur Hand haben, unterbrechen Sie die Bearbeitung des Antrags und loggen Sie sich später wieder ein, damit Sie die richtigen Unterlagen hochladen. Sie sollten den Antrag erst absenden, wenn er vollständig bearbeitet ist!

Im Online-Antragsprozess wird Ihnen beim Hochladen der Unterlagen automatisch angezeigt, ob und wann Ihr Antrag vollständig ist.

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Ja, wenn Sie dennoch nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage sind. Aus den Kontoauszügen muss ersichtlich sein, dass bisherige Einkünfte aus Jobben und/oder familiärer Unterstützung pandemiebedingt weggefallen sind.

Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung

Was Sie an Technik benötigen:

  • einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges Smartphone, mit den möglichst aktuellen Browsern Chrome, Firefox oder Opera, siehe den ersten Hinweis hier
  • eine digitale Kamera oder ein Smartphone mit Kamera-Funktion, weil Sie unter anderem Selfies von sich zur Identifizierung hochladen müssen
  • evtl. einen Scanner, um Dokumente einzuscannen, die Ihnen nicht in digitaler Form vorliegen

Nutzen Sie den richtigen Browser!

  • Der Antrag kann nur online gestellt werden. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version der Internet-Browser Chrome, Firefox oder Opera – oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte. Wenn Sie Edge als Browser nutzen, aktualisieren Sie bitte auf Edge Chromium ab Version 83.x. Versionen des Internet Explorers werden nicht unterstützt.

Nutzen Sie eine weitere E-Mail-Adresse, wenn Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse nicht funktioniert!

  • Wenn Sie mit der Online-Antragsstellung beginnen auf dem Portal, werden Sie gebeten, möglichst Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse einzugeben; an diese Hochschul-E-Mail-Adresse wird dann ein Code bzw. ein "Token" gesandt, den/das Sie wiederum dann im System eingeben müssen. Offenbar benötigen viele Server dieser Hochschul-E-Mail-Adresse einige Zeit, um Ihnen die E-Mail mit dem Code/Token zuzustellen. Wir haben deshalb die Zeit, innerhalb derer Sie das im System eingeben müssen, auf zwei Stunden erhöht.
  • Sollte es aber wider Erwarten dennoch nicht klappen, nutzen Sie bitte eine weitere E-Mail-Adresse.
  • Haben Sie sich allerdings einmal mit einer bestimmten (Hochschul-)E-Mailadresse angemeldet im System, müssen Sie bitte weiterhin diese Mail-Adresse nutzen.

Verzweifeln Sie nicht am reCaptcha, versuchen Sie’s nochmal!

  • Bitte verzweifeln Sie nicht. Wir können auf das reCaptcha als Sicherheits-Anfordernis nicht verzichten. Wenn es nicht klappt oder Sie in eine Endlosschleife geraten: versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal.

Nach einer Pause einfach wieder einloggen!

  • Wenn Sie die Online-Beantragung der Überbrückungshilfe zwischendurch unterbrochen haben, benötigen Sie lediglich die E-Mail-Adresse, die Sie anfangs benutzt haben. Mit dieser E-Mail-Adresse können Sie sich wieder ins System einloggen. Sie bekommen dann wieder einen „Token“ auf diese E-Mail-Adresse zugeschickt, und dann können Sie den Antrag vervollständigen. Auch nach erfolgreicher Antragstellung ist übrigens ein Login in das Portal möglich und sinnvoll: Dort finden Sie Statusinformationen zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags und auch das Ergebnis der Prüfung. Am besten löschen Sie Ihren Browser-Cache, bevor Sie sich wieder einloggen!

Ändern Sie keine Dateiformate!

  • Das Online-Antragsportal akzeptiert nur bestimmte Dateiformate, hierzu gehören jpg/jpeg, png und PDF. Wenn Ihre Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandeln Sie diese zunächst in die akzeptierten Formate mittels entsprechender Software um. Ändern Sie aber bitte nicht manuell die Dateiformate ab, indem Sie die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates manuell anpassen und aus Beispiel.gif eine Datei mit dem Namen Beispiel.png machen.

Fassen Sie Ihre Kontoauszüge wenn nötig zusammen!

  • Das Antragsportal erlaubt fürs Hochladen der Kontoauszüge bis zu 10 Dateien; sollten Sie mehr Dateien haben, fassen Sie bitte mehrere Dateien in einer Datei zusammen. Dafür gibt es kostenlose Software, die online gut zu finden ist.

Wenn alle Stricke reißen: Screenshot Ihres Problems an ueberbrueckungshilfe-studierende {{ätt}} studentenwerke {{punkt}} de

  • Wenn auch diese Hinweise Ihnen nicht weiterhelfen: Verzweifeln Sie nicht. Machen Sie einen Screenshot, und mailen Sie ihn mit einer kurzen Problembeschreibung an das Team Überbrückungshilfe des Deutschen Studentenwerks: ueberbrueckungshilfe-studierende {{ätt}} studentenwerke {{punkt}} de

Kontakt

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende {{ätt}} bmbf {{punkt}} bund {{punkt}} de