Erneute Kulanzregelung bei Validierung der Studienausweise

21-03-02_validierung_mdv-semesterticket

Der MDV hat für das bevorstehende Sommersemester 2021 einer Sonderregelung für das MDV-Semesterticket zugestimmt. Grund dafür ist die erschwerte Validierung der Studienausweise durch coronabedingte Einschränkungen.

Da coronabedingt viele Validierungsterminals nicht zugänglich sind, erschwert sich für Studierende die Validierung ihrer Studienausweise.
Daher werden die Verkehrsunternehmen im Gebiet des MDV-Semesterticket bei Kontrollen kulant verfahren – analog der Sonderregelung für das Sommersemester 2020. 

Kulanzregeln: Alternative Möglichkeiten für das Ausweisen im ÖPNV

  • Verfügt der Studierendenausweis nur über einen Aufdruck des alten Semesters (Wintersemester 2020/21), so ist parallel die Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2021 in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument mit Lichtbild vorzuzeigen.
  • Das Vorzeigen der Immatrikulationsbescheinigung über Mobiltelefon ist ebenfalls zulässig in Verbindung mit einem amtlichem Lichtbildausweis. 
  • Ist das aktuelle Semester aufgedruckt, erfolgt die Kontrolle wie gewohnt.

Diese Sonderregelung gilt bis zur vollständigen Öffnung der Validierungsterminals und mit einer anschließenden Frist von 14 Tagen!

Bitte halten Sie sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln an die Hygieneregeln des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes