BAföG-Weckruf: Jetzt Weiterförderungsantrag stellen!

17-6-1_bafoeg-weckruf

Erinnerung an die Abgabe der Anträge – für eine lückenlose Förderung

Achtung an alle BAföG-Empfänger: Wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum im AUGUST endet, muss der vollständige Weiterförderungsantrag noch im JUNI beim Amt für Ausbildungsförderung eingehen, um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten. Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum im SEPTEMBER, muss die Abgabe des vollständigen Weiterförderungsantrages spätestens im JULI erfolgen, um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten.

Bitte zum Ausfüllen des BAföG-Antrags die Online-Ausfüllhilfe auf der Seite Amt24 des Freistaates Sachsen nutzen.

Nützliche Links:

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