BAföG: Jetzt Weiterförderungsantrag stellen!

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Antrag stellen nicht vergessen! Für eine lückenlose Förderung muss noch im Juli der Weiterförderungsantrag gestellt werden.

Wer bereits BAföG erhält und dessen Bewilligungszeitraum im September endet, muss noch im Juli den vollständigen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen, um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten.
 
Wer noch kein BAföG erhält, z.B. weil das Einkommen der Eltern bisher zu hoch ausfiel: Es lohnt sich für alle Studierenden, zeitnah einen Antrag zu stellen. Durch die Gesetzesänderung zum Wintersemester 2019/20 steigen die Chancen auf das BAföG deutlich. Alle wichtigen Informationen finden gibt es auf unserer Webseite.

Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen Ihres BAföG-Antrages die Online-Ausfüllhilfe. Dort gibt es nützliche Tipps und Hinweise. Das verbessert die Vollständigkeit der Angaben und hilft, Fehler zu vermeiden. Studierende, die einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen, können den BAföG-Antrag auch online abschicken. Wer keinen neuen Personalausweis hat, kann den Antrag als PDF speichern, ausdrucken und muss diesen dann unterschrieben an das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig senden.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unseren BAföG-Service.

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