Was ist AutoLoad?

  • Ein Service für moderne und unkomplizierte bargeldlose Bezahlung.
  • Ist das Guthaben auf Ihrem Studienausweis oder Ihrer  Mensakarte aufgebraucht bzw. der von Ihnen festgelegte Grenzbetrag unterschritten, können Sie Ihre Karte automatisch beim Bezahlvorgang an unseren Mensakassen aufladen.
  • Dazu erteilen Sie dem Studentenwerk Leipzig zuvor ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Der Betrag, der mindestens aufgewertet werden soll, wird bei Registrierung festgelegt und kann später im Onlineportal angepasst/geändert werden. 

Warum AutoLoad?

  • Kein Anstehen an den Aufwertern.
  • Schnelles, bargeldloses Aufladen an den Kassen.
  • Komfortable Steuerung über das Karten-Serviceportal mit folgenden Funktionen:
  • Übersicht über die hinterlegte Bankverbindung,
  • Anzeige der mit der Karte getätigten Umsätze,
  • Änderungen des Aufladebetrages sowie der Aufladeschwelle (max. 50 Eur pro Aufladevorgang und Tag),
  • Kartensperre und Abmeldung vom AutoLoad-Verfahren jederzeit möglich. 

Wie und wo kann ich mich für AutoLoad registrieren?

  • Für die Teilnahme an AutoLoad ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
  • Die Registrierung wird im Studierenden Service Zentrum (SSZ) vorgenommen.
  • Berechtigt sind alle Studierenden sowie Beschäftigten der Leipziger Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Leipzig.
  • Mitzubringen sind der Studienausweis bzw. die Mensakarte, die EC-Karte als Nachweis für die Kontodaten sowie ein Ausweis*. 
  • Zusammen mit der Registrierungsbestätigung bekommen Sie ein Initialpasswort für das AutoLoad-Serviceportal auf der Website des Studentenwerkes ausgedruckt.

Im Serviceportal können Sie ihr Passwort ändern. Sollten Sie Ihr Initialpasswort verlierenkann es an jeder Kasse unserer Mensen & Cafeterien sowie im SSZ neu ausgedruckt werden. 

*Aktuell ist die Teilnahme am AutoLoad-Verfahren nur für Inhaber:innen von Konten bei einem Kreditinstitut in Deutschland möglich.

Zum Karten-Serviceportal


Erklärvideo

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Fragen und Antworten

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Der Aufwerbetrag ist der Betrag, der als Guthaben auf die Mensakarte aufgeladen wird, sobald das Restguthaben unterschritten und einer Aufladung an der Kasse zugestimmt wurde (Standard: 10 Euro).  

  • Minimaler Aufwertbetrag: 5 Euro
  • maximaler Aufwertbetrag: 50 Euro.

Achtung: Die Änderung der Standardbeträge im Karten-Serviceportal kann frühestens 7 Tage nach erstem Lastschriftverfahren erfolgen.

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Der Grenzbetrag ist das Limit, bei dem eine AutoLoad-Abfrage erfolgt und Sie an der Kasse gefragt werden, ob Sie aufladen möchten. Sie müssen der Aufladung an der Kasse zustimmen. Standardmäßig liegt der Grenzbetrag bei 2 Euro. Nach der Registrierung im Serviceportal lässt sich der Grenzbetrag jederzeit online ändern.

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Eine Aufladung der Mensakarte via AutoLoad funktioniert nur in Verbindung mit einem Kauf an den Kassen unserer Mensen und Cafeterien. Diese beiden Vorgänge 'Kauf-Transaktion' und 'Aufladung' sind technisch im Kassensystem miteinander verknüpft und lassen sich nicht voneinander trennen.

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Um Missbrauch zu verhindern, kann eine Aufwertung via AutoLoad nur einmal am Tag erfolgen.

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Kommt es nach dem Aufladen via AutoLoad aufgrund eines ungedeckten Bankkontos zu einer Rücklastschrift, wird die Mensakarte gesperrt, da die Aufladung der Mensakarte von einem ungedeckten Bankkonto Schulden beim Studentenwerk verursacht hat.

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Zahlungsrückstände können in der Mensa am Elsterbecken im Foyer Raum 004, Marschnerstr. 29C bar einbezahlt werden. Bitte buchen Sie vorab einen Termin über unser Termintool. Die Karte wird dann entsperrt und ist wieder für AutoLoad nutzbar. Es ist möglich, eine Karte bei wiederholten Problemen für AutoLoad über die Internetabfrage zu sperren.

Ein Zahlungsrückstand entsteht wie folgt: Wenn die Karte über Autoload aufgeladen wird, wird der Betrag nach ca. drei bis fünf Werktagen von Ihrem Konto per Lastschrift eingezogen. Es kann vorkommen, dass die Bank den Einzug aus verschiedenen Gründen ablehnt. Dafür erheben die Bank des:der Nutzer:in und die Bank des Studentenwerkes Rücklastschriftgebühren. Der Zahlungsrückstand setzt sich aus dem Betrag der Aufladung und den Gebühren zusammen.

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Auf der Mensakarte werden vom Studentenwerk selbstverständlich keine Daten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse gespeichert. Rückschlüsse auf Ihre Person oder finanzielle Verhältnisse durch Inbesitznahme der Karte durch Dritte sind daher nicht möglich.

Mit der Karte ist das SEPA-Mandat (einschließlich Bankdaten und Anschrift) verknüpft, das für den Aufwertungsvorgang benötigt wird. Es werden vom Studentenwerk keine weiteren Daten elektronisch erfasst. Das SEPA-Mandat inklusive der verbundenen Daten wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufbewahrt.

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Bei Verlust des Studienausweises bzw. der Mensakarte hat der:die Kartenbesitzer:in schnellstmöglich in Eigenverantwortung die Karte entweder online im Karten-Serviceportal oder bei der jeweiligen Kartenausgabestelle zu sperren, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Das Studentenwerk Leipzig kann bei einem Verlust keine Haftung übernehmen.

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Dort, wo Sie die Karte sperren lassen, muss gleichzeitig die Kartennummer erfragt werden. Mit Ihrer Kartennummer können Sie sich am Thresen des Studentenwerkes im Studenten Service Zentrum (SSZ), Goethestraße 3-5 oder per Mail an kartenservice {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de melden, um ihr Restguthaben auf eine neue Karte übertragen zu lassen oder es sich in der Mensa am Elsterbecken im Foyer Raum 004, Marschnerstr. 29C bar auszahlen zu lassen. 

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Vor Rückgabe einer Karte muss das SEPA-Mandat im Karten-Serviceportal auf unserer Webseite deaktiviert werden.


Datenschutz

Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Autoload-Verfahren finden Sie in folgendem Dokument: informationspflicht_autoload.pdf