
Antrag und Informationen
Wichtiger Hinweis zur Dopplung von Unterlagen
Wir bitten zu beachten, dass mehrfach übersandte Unterlagen (z.B. per Post und vorsorglich per E-Mail) die Bearbeitung zusätzlich verzögern, weil die eingereichten Unterlagen miteinander abgeglichen werden müssen. Wir bitten daher um einfache Übersenung der Unterlagen. Hierzu zählen auch Anträge und sonstige Nachweise.
Unser Tipp: Für die Antragstellung, Einreichung fehlender Unterlagen, Mitteilung von Änderungen, etc. nutzen Sie am Besten BAföG-Digital.
Der BAföG-Antrag
Antrag und Formblätter
Studierende können Leistungen nach dem BAföG über den digitalen Antragsassistenten "BAföG Digital" beantragen. Der BAföG-Antrag lässt sich unkompliziert am Computer über einen Zugang zum Online-Tool mit allen notwendigen Daten erstellen, bearbeiten und digital versenden. Alle erforderlichen Formblätter werden in einfacher und übersichtlicher Weise zusammengefügt. Erfolgt die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis, wird der Antrag vollständig elektronisch übersandt und die:der Antragsteller:in erhält eine automatische Mitteilung über den Antragseingang.
Vorteile von BAföG Digital:
Erfolgt die Authentifizierung mit Unterschrift können die Formblätter weiterhin per Post, als E-Mail-Anhang oder außerhalb der Öffnungszeiten in unserem BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss der Goethestr. 6 übergeben werden.
Adresse:
Studentenwerk Leipzig
Amt für Ausbildungsförderung
Goethestraße 6
04109 Leipzig
Die Formblätter können außerdem auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden und liegen zudem im Erdgeschoss des Studentenwerkes (Goethestraße 6) zum Mitnehmen aus.
Wenn Sie Fragen oder Feedback zum Online-Antrag haben, schreiben Sie uns: bafoegamt {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
Zum PDF-Download der Formulare
Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung
Vermögensnachweise sind älter als 14 Tage ab Antragseingang bzw. nach Antragseingang datiert .
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Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn Ihre eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.
Konto-/Walletinhaber:in und Datumsangabe auf Vermögensnachweisen nicht erkennbar
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Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).
Antrag, Formblätter oder sonstige Erklärungen sind nicht unterschrieben bzw. fehlt die Namensnennung
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Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.
Selbe Antragsunterlagen nicht mehrfach einreichen
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Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.
Bescheinigung nach § 9 BAföG fehlt oder es wird nur die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht.
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Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissern Sie sich deshalb, ob Sie die § 9 BAföG-Bescheinigung Ihrem Antrag beigelegt haben. Diese finden Sie zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem Hochschul-Portal zum Download.
Bei alternativen Antwortmöglichkeiten wird nichts ausgewählt.
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Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.
Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter "Anschrift während der Ausbildung" bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter "Angaben zur Einkommensfeststellung" wird häufig übersehen.
Zwischenzeiten werden nicht richtig angegeben.
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Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt "Schulischer und beruflicher Werdegang".
Als "Zwischenzeit" gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von Ihnen näher begründet werden.
Bescheide der Eltern über Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. fehlen.
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Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.
Dazu gehören beispielsweise:
Steuerbescheid der Eltern ist unvollständig.
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Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Seiten des Steuerbescheids Ihrer Eltern einreichen (inklusive Dienstsiegel).
BAföG-Negativbescheinigung wird gar nicht oder unvollständig beantragt.
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Wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben und deshalb eine Negativbescheinigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), müssen Sie dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.
Downloads: Hinweise & Formulare
Zum PDF-Download der Antragformulare
- Hinweise auf Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
- Abtretungserklärung
- Erklärung gem. § 11 Abs. 2a (Elternteil unbekannt)
- Antrag gem. § 25 Abs. 6 BAföG (außergewöhnliche Belastungen)
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Bestätigung zu § 15 Abs. 3 (Förderungshöchstdauer)
- Hinweise zu Fördermöglichkeiten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
- Bürgschaftserklärung
- Erklärung über Beurlaubung
- Erklärung zu § 24 Abs. 2 BAföG (Einkommenssteuer)
- Erklärung über frühere Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaften
- Erklärung zum Studienabschluss
- Erklärung über die Ableistung des PJ (Medizin)
- Erklärung über die Ableistung des Praktikums (Veterinärmedizin)
- Bescheinigung Sprachsemester
- Bescheinigung für die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3a BAföG
- Stundungsantrag
- Zusatzfragen Erklärung Grundstück
Mehr Infos zum Thema BAföG
Weitere Informationen im Überblick finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.