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Du möchtest einen Antrag stellen oder dich über das BAföG informieren? Auf dieser Seite haben wir Links zu den Antragsformularen und Informationen für dich zusammengestellt.
Studierende können Leistungen nach dem BAföG über den digitalen Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Der BAföG-Antrag lässt sich unkompliziert am Computer über einen Zugang zum Online-Tool mit allen notwendigen Daten erstellen, bearbeiten und digital versenden. Alle erforderlichen Formblätter werden in einfacher und übersichtlicher Weise zusammengefügt. Erfolgt die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis, wird der Antrag vollständig elektronisch übersandt und die:der Antragsteller:in erhält eine automatische Mitteilung über den Antragseingang.
Die Formblätter können alternativ weiterhin per Post, als E-Mail-Anhang oder außerhalb der Öffnungszeiten in unserem BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss der Goethestr. 6 übergeben werden.
Amt für Ausbildungsförderung
Goethestraße 604109 Leipzig
Telefon: +49 341 9659-5
E-Mail schreiben
Persönliche Sprechzeiten vor Ort
Dienstag13:00 – 16:00
Donnerstag09:00 – 11:00
Telefonsprechzeiten
Mittwoch09:00 – 11:00
Die Formblätter können außerdem auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden und liegen zudem im Erdgeschoss des Studentenwerkes (Goethestraße 6) zum Mitnehmen aus.
Wenn du Fragen oder Feedback zum Online-Antrag haben, schreibe uns: bafoegamt@studentenwerk-leipzig.de
Achte auf die Aktualität deiner Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn deine eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.
Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.
Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).
Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.
Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.
Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissere dich deshalb, ob du die § 9 BAföG-Bescheinigung deinem Antrag beigelegt hast. Diese findest du zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in deinem Hochschul-Portal zum Download.
Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.
Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter „Anschrift während der Ausbildung“ bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter „Angaben zur Einkommensfeststellung“ wird häufig übersehen.
Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt „Schulischer und beruflicher Werdegang“.
Als „Zwischenzeit“ gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von dir näher begründet werden.
Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.
Dazu gehören beispielsweise:
Vergewissere dich, dass du alle Seiten des Steuerbescheids deiner Eltern einreichst (inklusive Dienstsiegel).
Wenn du keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hast und deshalb eine Negativbescheinigung benötigst (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), musst du dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.
Weitere Informationen im Überblick findest du auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.