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Der Semesterbeitrag ist ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der sozialen Unterstützungsleistungen des Studentenwerkes Leipzig, der unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen von jedem eingeschriebenen Studierenden der betreuten Hochschulen zu zahlen ist. Weitere Informationen zum Solidarprinzip findest du auf der Seite Solidarprinzip.
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag oder die Rückzahlung des Semesterbeitrages bei Exmatrikulation/Studienplatzverzicht sind nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gibt außerdem eine Regelung zum Semesterticket für schwerbehinderte Studierende.
Frau Stieler
Abteilung Rechnungswesen/Controlling · Befreiung/Rückerstattung des Semesterbeitrags
Raum 215Goethestraße 604109 Leipzig
Telefon: +49 341 9659-665
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Persönliche Sprechzeiten vor Ort
Dienstag09:00 – 11:0013:00 – 16:00
Donnerstag09:00 – 11:0013:00 – 15:00
Die Antragsunterlagen können per Post oder E-Mail an semesterbeitrag@studentenwerk-leipzig.de zugesendet werden (bitte auf Lesbarkeit von Scans achten).
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag setzt die Beurlaubung durch die Universität bzw. Hochschule (Urlaubssemester) und die nachgewiesene Abwesenheit vom Studienort Leipzig während des ganzen Semesters voraus.
Fragen zur Beurlaubung können ausschließlich im Studierendensekretariat der Universität bzw. bei den mit Studienangelegenheiten befassten Mitarbeiter:innen der Hochschulen beantwortet werden.Die Beurlaubung durch Universität bzw. Hochschule zieht nicht automatisch die Befreiung vom Semesterbeitrag nach sich.
Über die Befreiung vom Semesterbeitrag entscheidet das Studentenwerk Leipzig. Für die Befreiung ist der Nachweis der Abwesenheit vom Studienort Leipzig während des ganzen Semesters ausschlaggebend. Des Weiteren ist dem Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag ein Nachweis über die von der Hochschule genehmigte Beurlaubung beizufügen.
Der Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag muss beim Studentenwerk schriftlich und für jedes Semester einzeln auf dem entsprechenden Formblatt (Anträge unter Dokumente zum Download am Ende der Seite)gestellt werden. Der komplette Antrag inklusive Abwesenheitsnachweis(e) muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters, für das die Befreiung beantragt wird, im Studentenwerk eingegangen sein. Zu Antragstellung und Fristen ist § 3 Absatz 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig zu beachten.
Die Abwesenheit von Leipzig muss bei Antragstellung durch einen offiziellen Abwesenheitsnachweis belegt werden, d. h. die Tätigkeit, durch die man an einen anderen Ort als Leipzig gebunden ist, muss lückenlos über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Semesters (die Semesterlaufzeit an der Hochschule in Leipzig ist hierbei ausschlaggebend!) belegt werden. Der Abwesenheitsnachweis muss das exakte Beginn- und Enddatum der Abwesenheit von Leipzig enthalten. Sollten während eines Semesters mehrere Abwesenheitsgründe vorliegen, müssen die jeweiligen Abwesenheitsnachweise die gesamte Semesterlaufzeit lückenlos abdecken.
Der Abwesenheitsnachweis muss immer durch die auswärtige Einrichtung, an die man im Urlaubssemester gebunden ist (z.B. ausländische Hochschule, Praktikumsbetrieb, bei Krankheit der:die behandelnde Arzt:Ärztin usw.) aktuell für das jeweilige Semester ausgestellt werden.
Es muss sich um eine offizielle Bestätigung der auswärtigen Einrichtung handeln, d. h. das Dokument muss zweifelsfrei die ausstellende Einrichtung erkennen lassen, indem sie auf dem behörden-, bzw. dienststellen- oder geschäftseigenen Briefpapier geschrieben ist und eine Unterschrift mit Dienstbezeichnung der verantwortlichen Person sowie den behörden-, bzw. dienststellen- oder geschäftseigenen Stempel trägt. E-Mails der auswärtigen Einrichtung können daher nicht als offizielle Abwesenheitsnachweise anerkannt werden!
Abwesenheitsnachweise können z. B. folgende Dokumente sein:
1. bei Studium im Ausland:
Bitte beachte, dass auch für vorlesungsfreie Zeiträume während deines Aufenthaltes ein lückenloser Nachweis der Immatrikulation an der Gasthochschule zu erbringen ist.
2. bei Praktikum im Ausland:
3. bei Praktikum im Inland:
und
4. bei Krankheit:
5. bei Schwangerschaft bzw. Kindererziehungszeit:
Komplette Rückmeldung
Die Rückmeldung ist erst dann komplett, wenn der Antrag auf Beurlaubung und der Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag genehmigt wurden (Rückmeldefristen der Universität/Hochschule beachten!). Wenn eine Befreiung nicht möglich ist, führt erst die Einzahlung des Semesterbeitrages einschließlich des Betrages für das Semesterticket zur Rückmeldung an Universität oder Hochschule.
Achtung: Über die Befreiung vom Beitrag für die Studentenräte entscheiden diese selbst. Der Student_innenRat der Universität Leipzig hat diese Aufgabe im Zusammenhang mit der Semesterbeitragsbefreiung dem Studentenwerk Leipzig übertragen.
Bereits erfolgte Rückmeldung
Wenn die Befreiung erst nach erfolgter Rückmeldung an der Universität oder Hochschule genehmigt wird, ist die Rückzahlung des bereits geleisteten Semesterbeitrages mit einem gesonderten Formular und den entsprechenden Nachweisen (siehe Hinweise auf dem Antragsformular) beim Studentenwerk zu beantragen. Eine Erstattung des Betrages für das Semesterticket ist nur dann möglich, sofern dieses für den zu erstattenden Zeitraum bei den Leipziger Verkehrsbetrieben nicht abgerufen wurde.
Studierenden, die sich nach Immatrikulation oder Rückmeldung, aber vor Beginn eines Semesters exmatrikulieren bzw. die innerhalb der jeweils an der Universität/Hochschule geltenden Fristen vom Studienplatz zurücktreten (Studienplatzverzicht), kann auf Antrag der für dieses Semester entrichtete Semesterbeitrag zurückerstattet werden.
Der Antrag muss beim Studentenwerk schriftlich auf dem entsprechenden Formblatt (Anträge auf Rückzahlung unter Dokumente zum Download am Ende der Seite) gestellt werden und spätestens vor Vorlesungsbeginn des Semesters, für das die Rückzahlung beantragt wird, im Studentenwerk eingegangen sein. Dem Antrag ist die von der Universität/Hochschule ausgestellte Exmatrikulationsbescheinigung bzw. die Bescheinigung über den Verzicht des Studienplatzes beizufügen. Bei Abgabe des Antrages auf Rückzahlung ist ebenfalls der Studierendenausweis zur Kontrolle des Aufdrucks vorzulegen (wurde kein Studierendenausweis ausgehändigt, so ist dies mitzuteilen). Nach Prüfung des Aufdrucks kann sich ggf. weiterer Handlungsbedarf ergeben. Zu Antragstellung und Fristen ist § 3 Absatz 3 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig zu beachten. Eine Erstattung des Betrages für das Semesterticket ist nur dann möglich, sofern dieses für den zu erstattenden Zeitraum bei den Leipziger Verkehrsbetrieben nicht abgerufen wurde.
Infos hierzu findest du auf der Seite Semesterticket.
Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest du in unserem Hinweisblatt.
Der Antrag kann nach dem Download direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Aber Achtung: Er muss ausgedruckt und unterschrieben abgegeben werden.