Aktuelles

Jetzt den BAföG-Antrag stellen!

21.02.2012

BAföG und Co.

Hartmut Koch, Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung, weist darauf hin, unbedingt jetzt seinen Antrag auf Ausbildungsförderung beim...

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Sprechzeiten vor Weihnachten

12.12.2011

BAföG und Co.

Die letzte reguläre Sprechzeit des BAföG-Service im SSZ findet am 21.12.2011 statt. Die BAföG-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen am 20.12....

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Keine BAföG-Sprechstunde im SSZ am 15.12.

01.12.2011

BAföG und Co.

Aus betrieblichen Gründen muss am 15.12.2011 die Sprechzeit des BAföG-Service im SSZ (13 bis 16 Uhr) leider entfallen. Wir bitten um Ihr...

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BAföG und Co.

Das Amt für Ausbildungsförderung berät Studierende der Leipziger Hochschulen über die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Jungen Menschen soll eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglicht werden. Das BAföG wird dann gewährt, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen und die Ausbildung förderungsfähig ist. Im Amt für Ausbildungsförderung kann man sich gern dazu beraten lassen – einen Antrag zu stellen lohnt sich!

BAföG & Co.

Willkommen im Amt für Ausbildungsförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig ist für die Studierenden der Universität Leipzig, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, der Hochschule für Musik und Theater Leipzig, der Hochschule für Grafik und Buchkunst, der Handelshochschule und der Hochschule für Telekommunikation Leipzig zuständig,
Studierende der Berufsakademie Sachsen müssen ihre Anträge an das Landratsamt Aue-Schwarzenberg, Amt für Ausbildungsförderung, stellen.

BAföG-Wartezeiten für späte Antragsteller

Zurzeit müssen noch rund 800 BAföG-Empfänger auf einen Bescheid des Amtes für Ausbildungsförderung von 2011 warten. Das liegt hauptsächlich daran, dass Wiederholungsanträge oftmals erst im September/Oktober – und damit viel zu spät – gestellt werden. Der reguläre Zeitraum für Wiederholungsantragsteller wären die Monate Juni und Juli, um eine nahtlose BAföG-Fortzahlung zu gewährleisten. Zeitgleich reichen zu Semesterbeginn im September und Oktober jedoch auch alle neu Immatrikulierten ihre BAföG-Anträge ein. Da laut BAföG-Gesetz die Erstanträge bevorzugt bearbeitet werden müssen, können Wiederholungsanträge nur eingeschoben werden mit der Folge, dass sich Bescheid und Auszahlung des BAföGs für Wiederholungsantragsteller verzögern. Zwei Zahlen verdeutlichen den Sachverhalt: Von den insgesamt 12.366 Anträgen, die 2011 beim Amt für Ausbildungsförderung eingingen, wurden allein 10.773 im zweiten Halbjahr gestellt.

Hartmut Koch, Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung, bittet daher alle Wiederholungsantragsteller nochmals, ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen.

Alle BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeitraum im März 2012 endet, hätten bereits im Januar ihren Wiederholungsantrag stellen sollen. Wer dies noch nicht getan hat, wird gebeten, den Antrag also schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende März zu stellen.


Der Antrag kann zu den Sprechzeiten des Amtes für Ausbildungsförderung (Dienstag 13-17 Uhr, Donnerstag 9-11 Uhr) persönlich abgegeben, per Post an die zuständige Sachbearbeiterin geschickt oder in den Hausbriefkasten in der Goethestraße 6 eingeworfen werden. Die Formblätter gibt es unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php.

Studieren in Mitteldeutschland

Unter dem Titel "Fit für's Studium? Fit für die Zukunft!" fand am 19.11.2011 die sechste Hochschulmesse „Studieren in Mitteldeutschland" im Congress Center Leipzig statt. Zahlreiche Aussteller, vor allem Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, informierten über ihre Studienangebote und -bedingungen. Mit dabei war auch das Studentenwerk Leipzig, das über Studienfinanzierung mit BAföG informierte. Organisiert wurde die Messe vom Netzwerk „Wege ins Studium".

Der BAföG-Tipp des Monats

Für Weiterförderungsanträge ab Sommersemester 2012  jetzt den Antrag stellen! Wer erstmals BAföG beantragt, kann mit dem Antrag ab Januar eine Bewilligung von 14 oder
15 Monaten erhalten (sonst im Regelfall nur 12 Monate).

Hartmut Koch
Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung