Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

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Das BMBF hat die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bis September 2020 verlängert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt den Studierenden- und Studentenwerken in Deutschland 100 Millionen Euro für die Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung und legt die Richtlinien zu den Rahmenbedingungen der Förderung fest. Diese Hilfe wurde nun verlängert. Studierende in pandemiebedingten Notlagen können Zuschuss damit auch für September bei den Studierendenwerken beantragen.

Mit der Überbrückungshilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Die Überbrückungshilfe kann seit Juni 2020 online beantragt werden. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten die Anträge und veranlassen die anschließenden Auszahlung. Das Projekt stellt für uns alle eine gigantische technische und organisatorische Herausforderung dar, die in kurzer Zeit zu bewältigen ist. Wir tun unser Möglichstes, dass die Studierenden die Überbrückungshilfe bekommen.

Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab, danke!

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Da es im Zuge der Antragstellung viele Fragen von Studierenden gab, haben wir die wichtigsten Fragen sowie technische Hinweise zusammengetragen.