Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hilft Studierenden in einer pandemiebedingten Notlage erneut mit Zuschüssen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Mit der Überbrückungshilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de 

Servicezeiten der Hotline:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Da es im Zuge der ersten Überbrückungshilfe viele Fragen von Studierenden gab, haben wir die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sowie technische Hinweise zusammengetragen: