Mehr BAföG durch verlängerte Regelstudienzeit in der Corona-Pandemie

BAföG Verlängerung Regelstudienzeit

Jetzt steht es fest: Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gesetzlich verlängert. Somit haben Studierende bis zu zwei Semester länger Anspruch auf BAföG-Förderung.

Durch eine Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wird die Regelstudienzeit für Studierende coronabedingt um bis zu zwei Semester verlängert. Die Gesetzesänderung wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der BAföG-Förderung aus. Studierende, die die neue Regelung betrifft, können pauschal ein bzw. zwei Semester länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis, der gewöhnlich spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden muss, wird entsprechend später fällig. 

Für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wird die Regelstudienzeit pauschal um bis zu zwei Semester verlängert. Für alle, die ihr Studium erst zum Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben, verlängert sich die Regelstudienzeit pauschal um ein Semester. Die beiden letzten Semester werden damit als „Nullsemester“ gewertet und von der Regelstudienzeit abgezogen. 

Gültig ist die Änderung für alle Studierenden, bei denen die ursprüngliche Regelstudienzeit erst nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet. Nicht erfasst werden hingegen Studierende, deren Regelstudienzeit im März 2020 oder früher endete. Studierende, die im Sommersemester 2020 bereits Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG erhalten haben, erhalten demzufolge auch rückwirkend keine Regelförderung.

Alle Informationen im Detail finden Sie auf unserer Webseite zum Thema "Wegen Corona längerer BAföG-Anspruch". Zudem haben wir Kontaktmöglichkeiten aufgelistet und Fallbeispiele rekonstruiert.