Für internationale Studierende: FAQs zum Thema Corona & Studium

Unsere Sozialberatung hat die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Corona und Studium für internationale Studierende zusammengetragen.

FAQs für internationale Studierende als Download

Bei Fragen rund um die FAQs können Sie sich direkt an unsere Sozialberatung wenden. Unter dem Punkt "Wer wir sind" finden Sie zu jedem Thema die passende Ansprechperson. Bei Fragen rund ums BAföG wenden Sie sich bitte direkt ans Amt für Ausbildungsförderung.

Stand: 13. Januar 2020

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Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind auf Grund der aktuellen Pandemielage bis auf Weiteres nur mit Termin möglich.

Wenn Sie Fragen an die Ausländerbehörde haben, können Sie diese per E-Mail oder Telefon stellen. Die Kontaktdaten der verschiedenen Abteilungen in der Ausländerbehörde sind online gelistet.

TIPP: Achten Sie selbstständig darauf, wann Ihr Aufenthaltstitel abläuft und informieren
Sie die Ausländerbehörde rechtzeitig per E-Mail.

Bitte beachten Sie auch immer die aktuellen Informationen auf der Webseite der Ausländerbehörde Leipzig.

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Um die Ausbreitung der Coronavirus bestmöglich zu verhindern und Sie als Besucher:innen sowie die Beschäftigten der Ausländerbehörde zu schützen, werden die persönlichen Sprechzeiten in den Servicebereichen der Ausländerbehörde aktuell nicht angeboten. Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nur möglich, wenn Sie eine entsprechende Terminvereinbarung bekommen haben.
Bei dringende Anliegen und unaufschiebbaren Terminen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zur Ausländerbehörde auf. Sie können Ihre Anfragen auch an die zuständige Abteilung per E-Mail senden. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der verschiedenen Abteilungen in der Ausländerbehörde sind online gelistet. 

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Das Studentenwerk Leipzig hat eine Psychosoziale Beratungsstelle. Mit den Berater:innen können Sie kostenfrei über Ihre Sorgen und Ängste sprechen. Zurzeit ist dies leider nicht persönlich möglich, Sie können jedoch die Telefonsprechzeiten nutzen oder eine E-Mail schreiben. Dies ist in Deutsch oder Englisch möglich. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle finden Sie auf der Website des Studentenwerkes Leipzig.

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Die Landesregierung des Freistaates Sachsen veröffentlicht alle Informationen und Regelungen auf ihrer Website. Dort gibt es auch Übersetzungen der amtlichen Bekanntmachungen des Freistaats Sachsen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen.

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Bitte nehmen Sie vor einer eventuellen Heimreise Kontakt zu Ihrer Hochschule in Leipzig auf. Es sind zwar momentan keine persönlichen Gespräche möglich, Sie können die Mitarbeiter:innen jedoch mindestens per E-Mail oder sogar telefonisch erreichen. Bitte informieren Sie sich auf den Websiten der jeweiligen Hochschule in Leipzig. 

Sie haben für Ihren Aufenthalt in Leipzig Verträge abgeschlossen, z.B. einen Mietvertrag, einen Handyvertrag, Vertrag mit einem Sportstudio etc.? Bitte beachten Sie die im Vertrag festgelegten Fristen und kündigen Sie die Verträge schriftlich. Eine Kündigung vor dem geplanten Vertragsende ist nur sehr selten oder gar nicht möglich. Dies entscheidet die jeweilige Institution.

Aktuell ist die Ausreise aus Deutschland und die Einreise in viele Länder der Welt schwierig. Viele Fluggesellschaften haben Flüge gestrichen oder fliegen bestimmte Ziele nicht mehr an. Bevor Sie sich exmatrikulieren oder Ihr Zimmer in Leipzig kündigen, informieren Sie sich vorab über das Auswärtige Amt der deutschen Bundesregierung über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. 
Auch die Botschaft/das Konsulat Ihres Heimatlandes in Deutschland wird Sie informieren. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts

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Studierende, die auf Grund der COVID-19 Pandemie finanzielle Verluste erlitten haben, können bis vorerst Ende März 2021 monatlich einen Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (kurz BMBF) stellen.

Dies gilt für Studierende

  • die nicht beurlaubt sind,
  • nicht dual studieren,
  • ihren Job verloren haben,
  • ihre Aufträge aus der Selbstständigkeit verloren haben,
  • ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben,
  • deren Eltern nun nicht mehr in der Lage sind den (vollen) Unterhalt zu zahlen.

FAQs zur Beantragung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerkes (kurz DSW).

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Wenn Sie bereits BAföG beziehen, lesen Sie die nächste Frage.

Nein, Sie haben nun nicht pauschal Anspruch auf BAföG. Ein Anspruch könnte nur dann gegeben sein, wenn Sie schon vor der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für BAföG erfüllt haben, dieses jedoch nicht beantragt haben. Grundsätzlich gilt, dass Studierende mit einem Visum zum Studium in Deutschland nur in sehr seltenen Fällen BAföG berechtigt sind. So müssten bspw. Sie oder Ihre Eltern schon vor Studienbeginn mehrere Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Lassen Sie sich dazu beim Amt für Ausbildungsförderung Leipzig beraten.   
Wenn Sie neben dem Studium selbstständig sind (sprich Rechnungen an Ihre Auftraggeber:innen schreiben) oder allgemein Ihren Nebenjob verloren und nun kein Einkommen haben, kontaktieren Sie die Sozialberatung des Studentenwerkes

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Wenn Sie nur auf Grund des Elterneinkommens bisher kein BAföG erhalten haben, können Sie für das Sommersemester einen Antrag stellen und die aktuelle Einkommenssituation Ihrer Eltern/Ihres Elternteils darlegen. Es wird geprüft, ob sich ein BAföG-Anspruch ergibt. 

Wenn Sie aktuell nur einen geringen BAföG-Satz auf Grund des Elterneinkommens erhalten, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen und die Höhe des aktuellen BAföG-Anspruches wird geprüft.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das Amt für Ausbildungsförderung.

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Die jetzige epidemische Lage allein ist kein Beurlaubungsgrund, da sie alle Studierenden betrifft und Sie die Möglichkeit haben online bzw. im Selbststudium zu studieren. Beurlaubungsgründe sind z.B. eine eigene Erkrankung, Kindererziehung oder Schwangerschaft. Bevor Sie ein Urlaubssemester beantragen, sollten Sie sich von der Sozialberatung beraten lassen, da es einiges zu beachten gilt. 

Für Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Leipzig gilt: Es ist wichtig, dass Sie Ihre:n zuständige:n Sachbearbeiter:in der Ausländerbehörde per E-Mail eine kurze Information zukommen lassen, dass Sie ein Urlaubssemester beantragen wollen. So haben Sie eine geplante Unterbrechung in Ihrem Studium mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass auch im Urlaubssemester Ihre Beschränkungen zum Jobben fortbestehen. Diese können Sie auf Ihrem Aufenthaltstitel oder dem grünen Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel nachlesen.

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Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld und ALG II (Jobcenterleistungen) bleiben auch in der aktuellen Zeit gleich. Das bedeutet, dass Sie auch aktuell keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben, wenn Sie diese nicht auch schon vor der Corona-Pandemie hätten beziehen können. Bevor Sie irgendwelche Leistungen beantragen, kontaktieren Sie unbedingt die Sozialberatung zu den offenen telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail. Das ist wichtig, da die Beantragung unter Umständen negative Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben kann. 

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Sie können im Jobportal unserer Jobvermittlung des Studentenwerkes nach Jobs suchen. Bitte beachten Sie die aktuelle Verfahrensweise unserer Jobvermittlung auf deren Webseite. 

Hinweis: Bitte beachten Sie auch weithin die maximale Anzahl der erlaubten Arbeitstage oder eventuelle Beschränkungen zum Jobben neben dem Studium – diese müssen auch in der aktuellen Zeit zwingend eingehalten werden. Diese Informationen finden Sie auf Ihrem Aufenthaltstitel oder dem grünen Zusatzblatt zm Aufenthaltstitel.

Aktuell gibt es Bereiche, die erhöhten Bedarf an Personal haben. Versuchen Sie sich aktiv dort zu bewerben:

  • Lieferdienste für Essen und Getränke
  • Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte 
  • Logistik
  • Reinigungsfirmen 
  • Internetversandhäuser
  • Paketzustelldienste 
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Nein. Jobbende Studierende sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Daraus folgt: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch kein Kurzarbeitergeld herausbekommen.

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Melden Sie sich aktiv z.B. bei Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Wohnungsvermietung, Ihrem Handyvertragsunternehmen, dem Rundfunkbeitrag etc., sollten Sie Zahlungen aktuell nicht leisten können. Bitten Sie um eine Stundung Ihrer Beiträge und ggf. um eine Mahnsperre. Sollte es Ihnen möglich sein, könnten Sie anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann.

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Für gebuchte Pauschalreisen bedeutet die Ausrufung einer weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, dass Reisen in der Regel grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos storniert werden können.

Bei allen anderen individuellen Reisen informieren Sie sich auf den Internetseiten der Anbieter:innen, ob und wie Tickets storniert bzw. umgetauscht werden können. Prüfen Sie alle Verträge auf Widerrufs- oder Rücktrittsrechte.

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Holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen diese sorgfältig. Achten Sie auf die Voraussetzungen für einen Studienkredit der jeweiligen Anbieter:innen, die Bearbeitungsgebühren, die Zinshöhe und Rückzahlungsmodalitäten. Außerdem sollten Sie sich gut über eventuelle Zusatzkosten, die auf Sie zukommen könnten, informieren. Studierende mit Aufenthaltstitel in Deutschland sollten sich unbedingt vor eventuellen Beantragungen von der Sozialberatung beraten lassen.

Auf Grund der Corona-Pandemie können auch internationale Studierende das Angebot des KfW-Studienkredites nutzen.

Nutzen Sie die Chat- oder Telefonberatung der KfW, um sich gut über das Angebot zu informieren. 

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Wenn Sie sich kurz und knapp zur COVID19-Pandemie (Corona) informieren wollen, finden sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig dazu mehrsprachige Informationen, die stetig aktualisiert werden.