Corona-Auszeit für Familien

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Staatlich geförderte Familienauszeiten – jetzt Voraussetzungen prüfen!

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung kostengünstigen Familienurlaub in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.

Familien, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, bezahlen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern. Familien können den Zuschuss zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht mit den teilnehmenden Einrichtungen gibt es auf der Website des BMFSFJ. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Sozialberatung unter sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de oder in der offenen Telefonsprechzeit.