BAföG steigt zum Wintersemester

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Höherer Wohnzuschlag, größere Einkommensfreibeträge und neue Höchstfördersätze – das soll sich zum Wintersemester 2019/20 ändern.

Der Bundestag hat eine neue BAföG-Reform beschlossen: Ab August 2019 sollen unter anderem neue Höchstfördersätze gelten, die Einkommensfreibeträge sollen steigen und der Wohngeldzuschuss soll angepasst werden. 

Die wichtigsten Änderungen im Detail:

  • Der Förderhöchstsatz soll in zwei Schritten von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 steigen. Das ist ein Plus von 17 Prozent.
  • Die Einkommensfreibeträge der Eltern sollen in drei Schritten bis 2021 um 16 Prozent erhöht werden.
  • Der pauschale Wohnzuschlag für alle BAföG-geförderten Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, soll von derzeit 250 Euro auf 325 Euro monatlich steigen, ein Plus von 30 Prozent.

Gerade durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge sollen Studierende, deren Eltern bislang knapp über den Einkommensgrenzen lagen, in Zukunft vom BAföG profitieren.

Es gibt allerdings auch Kritik an der BAföG-Reform. So begrüßt das Deutsche Studentenwerk (DSW) zwar die geplante Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber eine deutlich stärkere Erhöhung des Grundbedarfs. Außerdem müsse das BAföG endlich mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden: Die Förderungshöchstdauer muss für die Regelstudienzeit plus mindestens ein weiteres Semester verlängert und das BAföG für das Teilzeit- oder Orientierungsstudium geöffnet werden, fordert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.

Die Reform muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.