Sommersemester 2020: Gültigkeit des MDV-Semestertickets

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Das MDV-Semesterticket gilt ab 1. April unter bestimmten Bedingungen auch ohne aktualisierten Aufdruck auf dem Studierendenausweis.

Aufgrund der aktuellen Situation und der damit verbundenen Einschränkungen zum Zugang der Hochschulen in Leipzig können Studierende teilweise ihre Studierendenausweise für das Sommersemester nicht validieren. Daher werden die Verkehrsunternehmen im Gebiet des MDV-Semesterticket bei Kontrollen kulant verfahren, d.h.: verfügt der Studierendenausweis nur über einen Aufdruck des alten Semesters, so ist parallel die Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2020 als Nachweis zulässig. Die Imma-Bescheinigung muss laut MDV nicht ausgedruckt werden, sondern kann auch auf dem Handy vorgezeigt werden. Zusätzlich ist immer der amtliche Lichtbildausweis des Studierenden vorzuzeigen.

Diese Regelung gilt ab dem 1. April 2020 für das Sommersemester 2020 bis auf Widerruf.