Dein BAföG-Antrag

Wichtiges zum
BAföG-Antrag

Du kannst BAföG-Leistungen ganz einfach online über den Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Online erstellst, bearbeitest und versendest du deinen BAföG-Antrag unkompliziert mit allen notwendigen Dokumenten direkt über das Antrags-Tool. Dafür benötigst du übrigens keinen Online-Ausweis! Ein BundID-Konto reicht und das erstellst du einfach mit Namen und Passwort.

BAföG Digital: Deine Vorteile auf einen Blick

  • kein Papier, kein Stress
  • BAföG‐Antrag bequem online erstellen, bearbeiten und digital verschicken
  • auch ohne Online-Ausweis nutzbar (einfach Konto bei BundID mit Namen & Passwort erstellen)
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Antragsassistent
  • Upload-Funktion für Dokumente und Nachweise
  • BAföG-Antrag zwischenspeichern & später weitermachen
  • Eingangsbestätigung & Status-Updates direkt aufs Handy

So nutzt du BAföG Digital ohne Online-Ausweis

Noch Fragen zu BAföG Digital? Schau dir das Erklärvideo an

Erklärvideo vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Dein BAföG-Antrag in Papierform

Ein Stempel vom Amt für Ausbildungsförderung steht auf einem Stapel Akten.

Amt für Ausbildungsförderung

Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 9659-5

E-Mail schreiben

Persönliche Sprechzeiten vor Ort

Dienstag
13:00 – 16:00

Donnerstag
09:00 – 11:00

Telefonsprechzeiten

Mittwoch
09:00 – 11:00

Deinen BAföG-Antrag kannst du uns alternativ weiterhin per Post oder als E-Mail-Anhang zukommen lassen oder in unseren BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss in der Goethestraße 6 einwerfen.

Die Formblätter kannst du auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Außerdem liegen sie im Erdgeschoss des Studentenwerkes zum Mitnehmen aus.

  • Vermögensnachweise sind älter als 14 Tage ab Antragseingang bzw. nach Antragseingang datiert.

    Achte auf die Aktualität deiner Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn deine eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.

    Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.

  • Konto-/Walletinhaber:in und Datumsangabe auf Vermögensnachweisen nicht erkennbar

    Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).

    Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.

  • Antrag, Formblätter oder sonstige Erklärungen sind nicht unterschrieben bzw. fehlt die Namensnennung

    Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.

  • Selbe Antragsunterlagen nicht mehrfach einreichen

    Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.

  • Bescheinigung nach § 9 BAföG fehlt oder es wird nur die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht.

    Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissere dich deshalb, ob du die § 9 BAföG-Bescheinigung deinem Antrag beigelegt hast. Diese findest du zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in deinem Hochschul-Portal zum Download.

  • Bei alternativen Antwortmöglichkeiten wird nichts ausgewählt.

    Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.

    Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter „Anschrift während der Ausbildung“ bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter „Angaben zur Einkommensfeststellung“ wird häufig übersehen.

  • Zwischenzeiten werden nicht richtig angegeben.

    Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt „Schulischer und beruflicher Werdegang“.

    Als „Zwischenzeit“ gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von dir näher begründet werden.

  • Bescheide der Eltern über Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. fehlen.

    Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.

    Dazu gehören beispielsweise:

    • Krankengeld
    • Arbeitslosengeld
    • Kurzarbeitergeld
    • Elterngeld
    • usw.
  • Steuerbescheid der Eltern ist unvollständig.

    Vergewissere dich, dass du alle Seiten des Steuerbescheids deiner Eltern einreichst (inklusive Dienstsiegel).

  • BAföG-Negativbescheinigung wird gar nicht oder unvollständig beantragt.

    Wenn du keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hast und deshalb eine Negativbescheinigung benötigst (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), musst du dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.

Mit BAföG ins Ausland

Wer im Inland BAföG erhält, hat oftmals auch im Ausland gute Chancen auf eine BAföG-Förderung. Selbst wenn Studierende in Deutschland kein BAföG erhalten, kann sich ein BAföG-Antrag fürs Ausland lohnen.

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dasselbe gilt für Praktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Vielmehr sind Extra-Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung bei gesonderten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Eine Übersicht über die je nach Zielland zuständigen Auslandsämter findest du auf bafög.de.

Weiterführende Infos zum BAföG

Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.

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