
Amt für Ausbildungsförderung
Goethestraße 6
04109 Leipzig
Persönliche Sprechzeiten vor Ort
Dienstag
– Uhr
Donnerstag
– Uhr
Telefonsprechzeiten
Mittwoch
– Uhr
Du möchtest einen BAföG-Antrag stellen? Das geht am besten digital! Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt, weiter unten findest du zudem nützliche Infos zu den häufigsten Fehlern bei der Antragstellung.
Du kannst BAföG-Leistungen ganz einfach online über den Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Online erstellst, bearbeitest und versendest du deinen BAföG-Antrag unkompliziert mit allen notwendigen Dokumenten direkt über das Antrags-Tool. Dafür benötigst du übrigens keinen Online-Ausweis! Ein BundID-Konto reicht – und das erstellst du einfach mit Namen und Passwort.
Erklärvideo vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Deinen BAföG-Antrag kannst du uns alternativ weiterhin per Post oder als E-Mail-Anhang zukommen lassen oder in unseren BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss in der Goethestraße 6 einwerfen.
Die Formblätter kannst du auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Außerdem liegen sie im Erdgeschoss des Studentenwerkes zum Mitnehmen aus.
Achte auf die Aktualität deiner Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn deine eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.
Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.
Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).
Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.
Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.
Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.
Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissere dich deshalb, ob du die § 9 BAföG-Bescheinigung deinem Antrag beigelegt hast. Diese findest du zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in deinem Hochschul-Portal zum Download.
Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.
Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter „Anschrift während der Ausbildung“ bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter „Angaben zur Einkommensfeststellung“ wird häufig übersehen.
Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt „Schulischer und beruflicher Werdegang“.
Als „Zwischenzeit“ gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von dir näher begründet werden.
Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.
Dazu gehören beispielsweise:
Vergewissere dich, dass du alle Seiten des Steuerbescheids deiner Eltern einreichst (inklusive Dienstsiegel).
Wenn du keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hast und deshalb eine Negativbescheinigung benötigst (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), musst du dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.
Wer im Inland BAföG erhält, hat oftmals auch im Ausland gute Chancen auf eine BAföG-Förderung. Selbst wenn Studierende in Deutschland kein BAföG erhalten, kann sich ein BAföG-Antrag fürs Ausland lohnen.
Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dasselbe gilt für Praktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Vielmehr sind Extra-Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung bei gesonderten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Eine Übersicht über die je nach Zielland zuständigen Auslandsämter findest du auf bafög.de.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.