
Wahlprüfsteine 2019

Frage 1: Wie steht Ihre Partei zum Hochschulentwicklungsplan 2025 (insbesondere zur gezielten Absenkung der Studierendenzahl) und welche Vorschläge zur Kompensation der damit verbundenen Ergebnisverschlechterung für die Studentenwerke haben Sie?
CDU
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CDU: Der Hochschulentwicklungsplan garantiert Planungssicherheit für acht Jahre. Damit wird ein auch im Bundesvergleich recht langer Zeitraum abgedeckt. Das Ziel des Hochschulentwicklungsplans und auch der jetzt mit dem Bund getroffenen Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ist die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie der Erhalt bedarfsgerechter Studienplatzkapazitäten.
Als Sächsische Union möchten wir mit den Studentenwerken im Dialog bleiben, um gemeinsam mit ihnen sachgerechte Vorschläge für eine Kompensation einer möglichen Ergebnisveränderung zu besprechen und möglich Lösungsoptionen auszuloten.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Wir empfinden die Deckelung der sächsischen Studierendenzahlen auf 95.000 als realitätsfern. Der Stellenabbau der letzten Jahre, mit dem Hochschulen immer noch zu kämpfen haben und die Absenkung der Studierendenzahlen, werden rein gar nichts zur Verbesserung der Lehrqualität beitragen. Sachsen ist und bleibt ein beliebter Studienstandort und das sollte auch genutzt und gestärkt werden. Gerade die Hochschulen tragen zu einem positiven Wanderungssaldo im Freistaat bei. Durch Zuwanderung von Studierenden sind die Hochschulen nicht nur die wirksamste staatliche Institution, um Abwanderung und demografischem Wandel entgegenzuwirken, sondern zugleich Orte des Zusammenwachsens von Ost und West und der interkulturellen Begegnung. Wir werden in den nächsten Jahren nicht nur mehr Lehrer*innen benötigen, sondern z.B. auch Informatiker*innen, Jurist*innen oder Ärzt*innen. Das bedeutet für uns, dass die Studienplatzkapazitäten allgemein ausgebaut und gute Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit junge Menschen nicht nur in Sachsen studieren, sondern auch nach dem Studium hierbleiben wollen. Zur Kompensation der Ergebnisverschlechterung der Studierendenwerke setzen wir uns weiter für die Erhöhung der Zuschüsse ein.
SPD
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SPD: Die Festschreibung von 95.000 Studierenden bis 2025 bei gleichzeitigem Erhalt von 754 Dauerstellen war ein Kompromiss innerhalb der Koalition. Zugleich ist es ein Erfolg der SPD, dass erstmals seit 25 Jahren die Hochschulen in einer Phase ohne Stellenabbau ihre Profile schärfen konnten. Für die SPD ist weiterhin klar, dass die Hochschulen aktiv zum Wachstum der Städte und Regionen beitragen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Entsprechend sollte die Gesamtstudierendenzahl auf dem jetzigen Niveau verbleiben, anstatt ab 2021 staatlich verordnet abgesenkt zu werden. Wir setzen uns daher für die Erhöhung der Grundfinanzierung, die Entfristung von 1.000 Beschäftigungsverhältnissen sowie einen Ausbau der Studienplätze ein und werden von der Revisionsklausel im "Hochschulentwicklungsplan 2025" Gebrauch machen. Bei der Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung beziehen wir auch die Berufsakademie Sachsen perspektivisch ein und schaffen die Voraussetzungen, um sie zukünftig als Duale Hochschule Sachsen mit ihrem eigenständigen Profil weiterzuentwickeln. Somit wächst auch der Kreis der Studierenden, die von den vier sächsischen Studierendenwerken betreut werden.
Die dann aktualisierten Zielkorridore der Hochschulentwicklungsplanung sind Basis für die neu abzuschließenden mehrjährigen Zielvereinbarungen der Studierendenwerke. Entsprechende Entwicklungen müssen sich in den Zuschüssen des Freistaates Sachsen an die Studierendenwerke widerspiegeln, um weiterhin sozialverträgliche Angebote vorhalten zu können.
AfD
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AfD: Die Anzahl der Studenten zu senken halten wir für ein probates Mittel, das Leistungsniveau zu erhöhen und zugleich einer Akademikerschwemme vorzubeugen. Dies wird die aktuell angespannte Wohnheimsituation entspannen, sodass mit keiner Verschlechterung zu rechnen ist und die Gesamtqualität steigt.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Den von CDU und SPD politisch verordneten Abbau der Studierendenzahlen lehnen wir ab und wollen diese Entscheidung rückgängig machen. Insbesondere deshalb, weil hierdurch keine Verbesserung der Qualität der Lehre – besonders mit Blick auf die Kunst- und Musikhochschulen – zu erwarten ist und weil die Demografie des Freistaates es verbietet, den Nachwuchs an hochqualifizierten Menschen künstlich zu beschneiden. Bei der Hochschulentwicklungsplanung setzen wir auf Augenhöhe statt staatlicher Vorgabe und wollen gemeinsam mit den Hochschulen einen Zukunftspakt 2030 vereinbaren.
FDP
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FDP: Grundsätzlich stehen wir den starren Quoten im Hochschulentwicklungsplan skeptisch gegenüber. In vielen Fällen kann damit der Freistaat nur noch in engen Grenzen auf den Fachkräftebedarf in bestimmten Branchen reagieren. Dennoch werden sich die Studentenwerke als Dienstleister an den Hochschulen auf diese Vorgaben einstellen müssen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass für die Standorte im ausreichenden Maße Mittel zur Verfügung stehen, um die Aufgaben der Studentenwerke umfänglich erfüllen zu können.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Diese Vereinbarung zur Deckelung der Studentenzahlen halten wir Vertreter der blauen Partei für willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die Studienplatzzahlen müssen flexibel auf den Bedarf am Markt reagieren können. Starre Vorgaben erscheinen uns in diesem Zusammenhang als nicht sinnvoll.
Seit einigen Jahren ist eine eindeutiger Trend zu erkennen: die Abiturientenquote steigt deutlich an und damit auch die Anzahl der Studienanfänger. Aber nicht jeder Abiturient muss auch zwingend ein Hochschulstudium aufnehmen. Diesem Akademisierungswahn ist entschieden entgegenzutreten und die Ausbildungsberufe zu stärken, andernfalls gibt immer weniger dringend benötigte Fachkräfte. Diese Trendumkehr wird jedoch nicht über eine Deckelung der Studentenzahlen erreicht.
Wir sehen jedoch die Möglichkeit, dass die Staatsregierung auch mit den Studentenwerken eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen, Bedarfe und finanziellen Möglichkeiten der Studentenwerke abschließt. Die Vereinbarung sollte dabei über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf Jahren – entsprechend einer Legislaturperiode – festgesetzt werden und danach fortgeschrieben werden können.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Die Freiheit von Forschung und Lehre stehen für uns an erster Stelle. Leider erleben wir
zunehmend, dass diese Freiheit von Sparzwängen bedroht wird. (Hoch)schulpolitik wird in
Sachsen vom Finanzministerium gemacht. Wir fordern eine Reformierung des
Hochschulentwicklungsplanes mit Fokus auf den Aufbau und die stärkere Vernetzung von
Kompetenzclustern in ganz Sachsen statt weiterer Zentralisierung. Vor allem müssen kleinere
Hochschulen in Leuchtturmregionen außerhalb der Ballungsräume stärker unterstützt und dort
vordringlich Kompetenzcluster etabliert werden. Die Anzahl der Neueinschreibungen darf keine
Plangröße sein, die die Landesregierung durch Änderung der Zugangsbeschränkungen
wahlweise anhebt oder absenkt. Sachsenweit müssen einheitliche Mindestandards geschaffen
werden, welche die jeweiligen Hochschulen selbstbestimmt weiter differenzieren können. Diese
Differenzierung sollten die Hochschulen in Abstimmung mit lokalen Forschungseinrichtungen,
Unternehmen und Studentenwerken vornehmen.
Frage 2: Wie will sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Erhaltung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur der Studentenwerke (insbesondere bei Studentenwohnheimen und Mensen) nachhaltig und verlässlich finanziert wird und soziale Mietpreise in den Studentenwohnheimen trotz eines hohen Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarfes erhalten bleiben?
CDU
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CDU: Studentisches Wohnen, gerade in den wachsenden Hochschulstädten, ist ein wichtiges Thema. Als Sächsische Union setzen wir uns dafür ein, die Sanierung und Bereitstellung von studentischem Wohnraum auch weiterhin zu unterstützen und die Bauordnung an die besonderen Bedürfnisse studentischen Wohnens anzupassen. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt stellen wir den Studentenwerken 16 bzw. 18 Mio. € zur Verfügung. Damit werden die Zuschüsse verdreifacht.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Für den Doppelhaushalt 2019/20 forderte die Linksfraktion die Erhöhung der Zuschüsse für die Studierendenwerke auf 24 Mio. Euro. Vor allem, um den Ausbau von Wohnheimplätzen voranzutreiben. Langfristig sehen wir auch den Bund in der Pflicht, beim Bau von studentischem Wohnraum mehr finanzielle Unterstützung zu leisten. Wie auch die Hochschulen benötigen die Studierendenwerke eine auskömmliche Grundfinanzierung. Wie wollen die staatlichen Zuschüsse an die Bedarfe der Studierendenwerke anpassen. Vor allem bei der Schaffung von Wohnheimplätzen und dem Ausbau von Beratungsangeboten müssen sie besser ausgestattet werden. Der steigende Bedarf an finanziellen Mitteln darf nicht über die Semesterbeiträge auf die Studierenden umgelegt werden.
SPD
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SPD: Mit der SPD in Regierungsbeteiligung wurde die Finanzierung von knapp sechs auf achtzehn Millionen Euro verdreifacht. Es wurden erstmals Investitionen in Gebäude, Wohnheime und Technik ermöglicht. Zur weiteren Stärkung der Studierendenwerke wollen wir die Finanzierung dynamisieren und mehrjährige Vereinbarungen abschließen. So wird gesichert, dass es regelmäßige Zuschüsse für Investitionen gibt.
Das studentische Wohnen wollen wir gezielt fördern, damit die Sanierung der Wohnheime fortgesetzt wird, aber auch in den Neubau von Wohnheimplätzen investiert werden kann. Dies wird zur Entlastung des herkömmlichen Mietwohnungsmarktes in den Universitätsstädten beitragen.
AfD
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AfD: Eine Verpflichtung zur staatlichen Finanzierung der Erhaltung und Instandsetzung der überlassenen Gebäude lehnt die AfD ab. Wir wollen stattdessen mehr Grundmittel für die Universitäten und Hochschulen. Wie diese die Mittel dann verteilen, ist dann zu prüfen, jedoch müssen diese ausreichend für die Studentenwerke ausgereicht werden.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Wir wollen die Zuschüsse der Studentenwerke für Investitionen bedarfsgerecht anheben und ein eigenes Programm auflegen, mit dem Studierendenwohnheime modernisiert und energetisch saniert sowie mit innovativen Konzepten bezahlbare Wohnheimplätze neu geschaffen werden können. Ziel muss es sein, dass die Mietkostenpauschale, die das BAföG vorsieht, wieder tatsächlich zum Wohnen reicht.
FDP
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FDP: Die Freien Demokraten werden in den Haushaltsverhandlungen darauf Wert legen, dass Instandhaltung und Modernisierung der Studentenwerks-Infrastruktur sukzessive durchgeführt werden kann und dafür notwendige Mittel eingeplant werden.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Zunächst würden wir die Studentenwerke auffordern, eine langfristige Planung zu erstellen und anhand dieser ihren finanziellen Bedarf zur Erhaltung und Instandsetzung der Infrastruktur festzustellen. Danach sollten die Studentenwerke mit der Staatsregierung in Verhandlungen treten und eine Vereinbarung über die langfristige Finanzierung treffen.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Für uns ist Bildung ein Menschenrecht aller Altersklassen. Jeder soll freien Zugang zum
Wissensschatz der Menschheit haben, um sich individuell und selbstbestimmt informieren und
ein Leben lang lernen zu können. In diesem Sinne setzen wir uns auf Bundesebene für ein
lebenslanges, bedingungsloses BAföG ein. Dieses muss in einer Höhe gewährt werden um
auch steigende Miet- und Essenspreise auszugleichen. Wir sehen Studentenwerke langfristig in
der Pflicht ihr Angebot wirtschaftlich aufzustellen um am freien Markt als Anbieter
konkurrenzfähig zu sein. Auf dem Weg dorthin wollen wir sie jedoch begleiten und eine hohe
Qualität des Angebots sichern. Die Hochschule ist nicht nur ein Ort des Wissens, sondern auch
ein Ort der persönlichen Entwicklung und der Gemeinschaft. In diesem Sinne wollen wir den
Hochschulraum für alle Bevölkerungsschichten öffnen und zu Teilhabe, Mitwirkung und
gesellschaftlichem Diskurs einladen.
Frage 3: Welche Notwendigkeit sieht Ihre Partei für langfristige Finanzierungsvereinbarungen mit den Studentenwerken zum laufenden Betrieb von Verpflegungseinrichtungen, und wie will sie diese umsetzen?
CDU
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CDU: Unser Ziel ist es, die Verpflegungseinrichtungen langfristig zu erhalten und eine solide Finanzierung sicherzustellen. Dazu werden wir auch weiterhin entsprechende Unterstützungen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen bereitstellen.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Die Studierendenwerke benötigen dringend Planungssicherheit auch über den Doppelhaushalt hinaus. Jedoch wollen wir keine Vereinbarungen, in denen das Ministerium den Studierendenwerken bestimmte Ziele oktroyiert. Die Vereinbarungen müssen sich nach den Bedarfen der Studierendenwerke richten und müssen auf Augenhöhe verhandelt werden. Außerdem muss dringend verhindert werden, Ziel- oder Zuschussvereinbarungen nach dem Modell der Hochschulen einzuführen. Wir wollen keine Sanktionierung und damit finanzielle Einbußen für die Hochschulen und auch nicht für die Studierendenwerke.
SPD
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SPD: Die SPD möchte mit der Hochschulgesetznovelle die rechtlichen Grundlagen für mehrjährige Vereinbarungen schaffen. Die Laufzeit sollte sich im Grundsatz an der Hochschulentwicklungsplanung und den jeweiligen Hochschul-Zielvereinbarungen orientieren. So werden die Studierendenwerke ebenso wie die Hochschulen eine gesicherte, planbare und langfristige Finanzierung erhalten.
AfD
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AfD: Planwirtschaft hat in der deutschen Geschichte schon einmal zu schlimmen Verwerfungen geführt, wir lehnen sie ab. Stattdessen ist auch eine (Teil)Privatisierung von Mensen denkbar, um den Studentenwerken mehr Mittel für den Wohnheimunterhalt zur Verfügung zu stellen.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Der bisherige Zuschuss zum laufenden Betrieb muss angehoben werden, da eine Kostendeckung der Infrastrukturvorhaltekosten der Mensen und Cafeterien kaum mehr möglich ist. Im Falle einer fehlenden Anpassung des Zuschusses wären deutliche Semesterbeitragserhöhungen – die von den Studierenden zu erbringen wären – unvermeidlich. Deshalb setzen wir uns für eine bedarfsgerechte Erhöhung der Zuschüsse ein.Darüber hinaus sind langfristige Ziel- und Zuschussvereinbarungen – wie sie auch mit den Hochschulen abgeschlossen werden – ein gutes Mittel, um den Studentenwerken weitergehende Planungssicherheiten über ihre finanziellen Mittel zu garantieren. Wichtig wäre für uns, dass solche Zielvereinbarungen gleichberechtigt zwischen Freistaat und Studentenwerken ausgehandelt werden.
FDP
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FDP: Aus unserer Sicht sind die bisherigen Zyklen ausreichend, um an den Hochschulstandorten einen ausgewogenen Service zu garantieren. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass in der Planung keine Unsicherheiten bestehen, die aus einer fehlenden Kommunikation oder Abstimmung unter den Partnern entstehen. Daher wollen wir die Studentenwerke frühzeitig in die Planung der kommenden Haushaltspläne einbinden, um eine gewisse Planungssicherheit über die formalen Zeiträume hinaus zu gewährleisten.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Die von den Studentenwerken gewünschte Planungssicherheit über zwei Jahre, die über den Doppelhaushalt abgedeckt werden, hinweg muss hergestellt werden. Hierzu sollten die Studentenwerke mit der Staatsregierung eine langfristige (mindestens über eine Legislaturperiode, also fünf Jahre) Vereinbarung abschließen, die auch die Verpflegungseinrichtungen mit umfassen, und zudem für eine längerfristige Planung eine finanzielle Grundsicherung festsetzen.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Wie in unserer Antwort auf Frage 2 dargelegt setzen wir uns auf Bundesebene für ein
lebenslanges, bedingungsloses BAföG ein. Dieses muss in einer Höhe gewährt werden um
auch steigende Miet- und Essenspreise auszugleichen. Die Verflechtungen zwischen Staat und
Hochschule müssen verringert und die Hochschulen in ihrer Autonomie gestärkt werden. Dazu
gehört, dass sie zur soliden Finanzplanung auf Einnahmen aus ihrer Studierendenschaft
rechnen können. Dies wertet zudem die Studierenden auf. Hochschulen müssen sich stärker
um sie als Finanzierungsquelle kümmern und sind weniger vom Finanzministerium des Landes
abhängig.
Frage 4: Welchen Standpunkt hat Ihre Partei zu einer verlässlichen staatlichen Förderung einer Grundversorgung der Studierenden mit sozialen Beratungsangeboten durch die Studentenwerke?
CDU
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CDU: Als Sächsische Union wollen wir den Studentenwerken weiterhin ein verlässlicher Partner sein. Wir haben mit dem aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 deutlich mehr Zuschüsse für die sächsischen Studentenwerke beschlossen. Das heißt, dass sich die Zuschüsse für den laufenden Betrieb, etwa für die Kofinanzierung der Sozialen Dienste wie z.B. der Sozialberatung um 1 Mio. € auf 11 Mio. € steigern. Eine verbindliche Zusage zu einer bestimmten Zuschusshöhe über die Laufzeit eines Doppelhaushaltes hinaus zu geben wäre jedoch nicht seriös.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Beratungsangebote der Studierendenwerke werden immer wichtiger. Ob es um Fragen rund ums BAföG geht, um Sozialberatung oder um psychosoziale Beratung, die hohe Nachfrage spricht für sich. Wir setzten und setzen uns dafür ein, dass die Beratungsangebote ausgebaut werden können und nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Hochschulstandorte gestaltet werden können. Für die finanzielle und personelle Ausstattung muss der Freistaat Sorge tragen. DIE LINKE. Sachsen befürwortet grundsätzlich eine langfristige, über einen Doppelhaushalt hinausgehende Finanzierung.
SPD
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SPD: Die Beratungsleistungen und sozialen Dienste der Studierendenwerke sind für die sächsischen Studierenden unverzichtbar. Diese Grundversorgung soll ebenso Bestandteil der mehrjährigen Vereinbarungen sein, damit ein dauerhaftes und planbares Angebot abgesichert wird.
AfD
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AfD: Siehe Antwort auf Frage 4. Daneben appellieren wir an die Eigenverantwortung der jungen Menschen. Antworten "während ihres persönlichen Entwicklungsprozesses" können sie auch selbst finden. Auswüchse eines Nanny-Staats lehnen wir ab.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Die laufenden Zuschüsse der Studentenwerke wollen wir anheben und mit den Studentenwerken noch bessere Beratungsleistungen vereinbaren. Dafür eignen sich langfristige Ziel- und Zuschussvereinbarungen, wie sie in der Antwort auf Frage 3 angeführt wurden.
FDP
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FDP: Auch hier wollen wir die Planungssicherheit durch frühzeitige und umfassende Einbindung der Studentenwerke in die Haushaltsgespräche gewährleisten.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Die Grundversorgung der Studenten mit sozialen Beratungsangeboten durch die Studentenwerke sehen wir als eine der wichtigsten und zentralen Aufgaben der Studentenwerke an. Gerade aufgrund der hohen Studienabbruchzahlen erkennen wir einen erhöhten Bedarf für ein zeitnahes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für betroffene oder gefährdete Studenten. Um die Grundversorgung der Studenten wahrnehmen zu können, ist eine verlässliche staatliche Förderung besonders wichtig. Daher sollte die Staatsregierung nicht nur mit den Hochschulen Vereinbarungen abschließen, sondern auch mit den Studentenwerken. Diese Vereinbarungen mit den Studentenwerken sollten zur Klärung und Festsetzung der Aufgaben im Rahmen der Grundversorgung unter der verbindlichen Nennung von langfristigen Zielen dienen und eine realistische und langfristige Finanzierungszusage über mindestens eine Legislaturperiode, also über fünf Jahre hinweg, treffen.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Wir sehen in sozialen und beruflichen Beratungsangeboten einen essentiellen Bestandteil funktionaler Bildungspolitik. Dadurch wird einerseits gewährleistet, dass Studenten möglichst
frühzeitig und niederschwellig Probleme ansprechen, erkennen und ihnen entgegenwirken
können. Andererseits sollte die Beratung auch dazu befähigen die Studien- oder
Ausbildungswahl selbstbewusst zu überdenken und entweder zu bestätigen oder eine neue
Wahl zu treffen, die den eigenen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten besser entspricht.
Daher setzen wir uns für eine verlässliche staatliche Förderung solcher Angebote ein.
Frage 5: Wie steht Ihre Partei dazu, für die Finanzierung ergänzender Betreuungsmodelle speziell für studienbedingte Sonderfälle bei der Kinderbetreuung eine Experimentierklausel im SächsKitaG einzuführen?
CDU
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CDU: Für die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung und Betreuung zeichnen in erster Linie die Kommunen verantwortlich. Diese werden durch den Freistaat Sachsen in nicht unerheblichem Maße finanziell unterstützt. Es steht der kommunalen Ebene bereits heute frei, im Rahmen der Kinderbetreuung auf spezielle Bedürfnisse einzugehen und Sonderformen der Betreuung mit den Eltern zu vereinbaren (z.B. 24 Stunden-Kitas oder teilzeitige Betreuungsformen). Darüber hinaus unterstützen wir auch die Angebote der Kindertagespflege, welche für spezielle Angebotsformen und individuelle zeitliche Betreuungen in Anspruch genommen werden können. Einer Änderung des SächsKitaG bedarf es aus unserer Sicht zur Umsetzung der vielfältigen Möglichkeiten daher nicht.
DIE LINKE
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DIE LINKE: DIE LINKE. Sachsen befürwortet die vorgeschlagene Experimentierklausel im SächsKitaG und wird in dem Sinne im Sächsischen Landtag in der nächsten Legislaturperiode tätig werden.
SPD
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SPD: Auch mit Hilfe der Studierendenwerke wollen wir die Möglichkeiten der Kinderbetreuung und des Teilzeitstudiums verbessern. Die Kinderkrippen und Kindergärten sind für uns Sozialdemokrat*innen Bildungseinrichtungen. Mit der Umsetzung des sächsischen Bildungsplanes kommen die Kindertageseinrichtungen ihrem Bildungsauftrag nach. Um diesen realisieren zu können, bedarf es eines regelmäßigen Besuchs der Kinder.
Die SPD möchte den Betreuungsqualität weiter schrittweise verbessern. Zukünftig sollen auch Fehlzeiten, die durch Urlaub, Mutterschutz, Krankheit oder Weiterbildung entstehen, abgefedert werden können. Um eine transparente und verbesserte Betreuungsrelation festzuschreiben, werden wir das sächsische Kita-Gesetz novellieren. Dabei sollten verlängerte Öffnungs- und Betreuungszeiten ebenso berücksichtigt werden.
AfD
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AfD: Die AfD ist die einzige Partei, die der Familienförderung wieder den Platz einräumen will, den sie zunehmend verloren hat. Ob eine Experimentierklausel dazu dient, weitere Sonderformen der Kinderbetreuung bei Vorlesungen oder Prüfungen an Samstagen zu erproben, soll jede Hochschule selbst entscheiden – wir verweisen auf das Modell "Campusnest2 der TU Dresden, das seit Jahren existiert. Eine gesetzliche Regelung prüfen wir und fordern eine kostenlose Kita parallel zu einem finanziell ausgebautem Landeserziehungsgeld, welches bei einem Mindestbetrag von 750,-€ auch das Studieren mit Kind deutlich verbessert.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Grundsätzlich hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Laut Kita-Gesetz sind die Einrichtungen „unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberechtigten sowie der örtlichen Gegebenheiten offen zu halten“. Damit sind auch kürzere Betreuungszeiten (als volle 9-Stunden-Plätze) und Randzeiten abzusichern. An Hochschulstandorten gibt es vielfach Einrichtungen mit flexiblen und insgesamt langen Öffnungszeiten, die zum Teil von Studierendenwerken selbst oder in Kooperation mit Hochschulen/Hochschuleinrichtungen betrieben werden und Plätze bevorzugt an Hochschulmitglieder vergeben. Auch eine stunden- oder tageweise Betreuung ist dort möglich. Einer Öffnung des Kita-Gesetzes für solch ergänzende Betreuungsformen (Experimentierklausel) stehen wir offen gegenüber. Dabei müssen die Regelungen zur (anteiligen) Finanzierung klar im Gesetz verankert werden.
FDP
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FDP: Wir stehen einer Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Kinderbetreuung offen gegenüber und wollen so den Bedürfnissen der Eltern, aber auch der Kinder mehr als heute entgegenkommen.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Wir setzten uns für bessere Betreuungsmöglichkeiten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein. Die Betreuungseinrichtungen müssen sich an die Arbeitszeiten der Wissenschaft bzw. der Vorlesungs-, Prüfungs- und Veranstaltungszeiten der Studenten anpassen und nicht umgekehrt. Die Aufnahme einer entsprechenden Experimentierklausel im SächsKitaG würde die blaue Partei unterstützen.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Um Eltern im Studium zu unterstützen, setzen wir uns für eine flexible Kinderbetreuung und eine damit verbundene Überarbeitung des sächsischen Kindertagesstättengesetzes ein. Die
bisherigen freiwilligen Angebotsformen von einzelnen Universitäten begrüßen wir, allerdings
sind diese bisher die Ausnahme. Eine Experimentierklausel sehen wir als eine Möglichkeit an,
eine flexible Betreuung gesetzlich zu verankern und somit die Vereinbarkeit von Studium und
Familie zu gewährleisten. So wird eine bedarfsgerechte Unterbringung der Kinder - ganztags
oder stundenweise - in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht.
Frage 6: Wie ist die Meinung Ihrer Partei zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten von Studentenwerken und Hochschuleinrichtungen zur Weiterentwicklung der Inklusion von beeinträchtigten Studierenden?
CDU
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CDU: Nach dem sächsischen Hochschulrecht gehört es zur Aufgabe der Hochschulen, dafür zu sorgen, dass Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen die Chancengleichheit für behinderte und chronisch kranke Studierende durch entsprechende Regelungen gewährleisten.
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Studie „Inklusion an Hochschulen“ beauftragt. Daraus wird ersichtlich, dass es Handlungsbedarf gibt. Vollkommen klar ist, dass Inklusion nicht ohne finanzielle Unterstützung umgesetzt werden kann. Bereits seit 2015 werden alle staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie mit jährlich 2 Millionen Euro bei ihren Inklusionsvorhaben unterstützt. Wir wollen prüfen, ob und inwieweit diese Mittel ausgedehnt und für die Zusammenarbeit von Studentenwerken und Hochschuleinrichtungen verstärkt genutzt werden können.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Wir wollen grundsätzlich die finanziellen und personellen Voraussetzungen für inklusive Hochschulen für alle schaffen. Die Studierendenwerke nehmen dabei eine wichtige Stellung ein, auch wenn es um die soziale Förderung von Studierenden mit Beeinträchtigungen geht. (siehe auch Antwort auf die Frage 4) Die Vernetzung zwischen Studierendenwerk und Hochschulen sowie der kommunalen Ebene wollen wir ausbauen. Über Hochschulkuratorien sollen auch kommunale Akteur*innen in den Prozess zur Verbesserung inklusiver Maßnahmen rund um den Hochschulstandort einbezogen werden. Außerdem sehen wir die Studierendenwerke als wichtige Partner, um die (von Gleichstellungsbeauftragten, der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen) erarbeiteten Inklusionskonzepte bzw. -aktionspläne in die Praxis umzusetzen.
SPD
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SPD: "Eine Hochschule für alle" erfordert das Zusammenspiel aller Akteure am Campus. Demnach setzen wir uns für den Abbau von bestehenden Barrieren bei der Förderung gemeinsamer Projekte ein. Entsprechend sollte eine gemeinsame Antragstellung ermöglicht werden.
AfD
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AfD: Diese Fragestellung ist undifferenziert, da für ein Hochschulstudium einzig und allein körperliche Beeinträchtigungen in Frage kommen dürfen. Für deren Inklusion sollen – Stichwort Barrierefreiheit – ausreichende Mittel bereit stehen.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Inklusion ist für uns eine Querschnittaufgabe, deren Gelingen unmittelbar davon abhängt, dass sie ganzheitlich gedacht und umgesetzt wird. Wir wollen im Landeshaushalt gesonderte Gelder für die Förderung der Inklusion und Vielfalt bereitstellen. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien ist es wichtig darauf zu achten, dass auch Kooperationsprojekte mehrerer Akteure explizit aufgenommen werden.
FDP
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FDP: Ziel muss es sein, allen Studenten und Mitarbeitern der Hochschule auf allen Ebenen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu bieten. Wie man dazu kommt, ist dabei zweitrangig. Wichtig ist, dass dieses Ziel erreicht wird. Daher setzen wir uns für individuelle Lösungen ein und wollen formale Hindernisse, die nicht zielführend sind, schnell und unbürokratisch abbauen.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Die blaue Partei unterstützt gemeinsame Aktivitäten von Studentenwerken und Hochschulen zur Weiterentwicklung der Inklusion von beeinträchtigten Studenten. Diese sind dabei sinnvoll aufeinander abzustimmen. Die Aufgabe der Inklusion müssen die Hochschulen dabei gemeinsam mit den Studentenwerken wahrnehmen, damit beeinträchtigte Studenten umfassend versorgt werden und ihren Studienalltag bewältigen können.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Wir sehen Inklusion als das Recht jedes Menschen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Eine inklusive Gesellschaft schätzt den Menschen um seiner selbst willen.
Sie fördert und fordert ihn auf der Grundlage seiner Möglichkeiten und bietet jedem Einzelnen
Teilhabe und Chancengleichheit. Für uns ist Inklusion nicht nur ein gesellschaftliches Prinzip
der Wertschätzung, Akzeptanz und Solidarität sondern auch ein Menschenrecht. Es ist
unmittelbar verknüpft mit der Menschenwürde und den Ansprüchen auf Selbstbestimmung und
Chancengleichheit. Damit ist Inklusion für uns ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung
die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. Wir sehen Vielfalt als eine Stärke
der Gesellschaft. Wir setzen uns daher für eine konsequente Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention ein. Individuelle Gestaltungsvarianten in einer inklusiven
Bildungslandschaft ermöglichen eine hohe Qualität und stärken die Gemeinschaft innerhalb
einer Gesellschaft. Die gemeinsamen Aktivitäten von Studentenwerken und
Hochschuleinrichtungen zur Weiterentwicklung der Inklusion von beeinträchtigten Studierenden
unterstützen wir daher vollumfänglich.
Frage 7: Welchen Standpunkt nimmt Ihre Partei zum Thema Internationalisierung der Hochschulen und zur Förderung der Integration internationaler Studierender durch Hochschulen und Studentenwerke ein?
CDU
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CDU: Die internationale Ausrichtung der sächsischen Hochschulen ist wichtiger denn je. Der Austausch ist eine wesentliche Voraussetzung für Spitzenforschung und Innovation. Sachsen ist ein international nachgefragter Studienort; so waren von den knapp 108.000 Studierenden in Sachsen im Jahr 2018 etwa 18.000 ausländischer Herkunft, bei den Studienanfängern waren von ca. 20.300 Neuimmatrikulierten etwa 6.200 ausländischer Herkunft (Statistisches Jahrbuch 2019). Deshalb werden wir die bereits begonnenen Anstrengungen weiter fortführen. In diesem Rahmen ist die Arbeit der Akademischen Auslandsämter der Universitäten weiterhin zu unterstützen; ebenso sind Einrichtungen wie bspw. das „Welcome Center“ der TU Dresden eine gute Möglichkeit, um ausländischen Akademikern den Aufenthalt an einer sächsischen Hochschule zu erleichtern.
Zudem wurden die Studentenwerke in den vergangenen Jahren durch einen höheren Landeszuschuss finanziell bessergestellt. Der höhere Landeszuschuss soll unter anderem auch dazu genutzt werden, den Studienerfolg ausländischer Studierender über die soziale Infrastruktur der Studentenwerke abzusichern.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Hochschulbildung muss für alle zugänglich sein. Wir wollen mehr Menschen zur Aufnahme eines Studiums befähigen. Studieninteressierte sollen unabhängig von sozialer Herkunft, Kultur, Geschlecht und Nationalität den gleichen Zugang zum Studium erhalten. Bildung ist ein Schlüsselelement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Frieden und Fortschritt. Die Studierendenwerke sind für Studierende aus dem Ausland meist der erste Anlaufpunkt. Wir wollen flexiblere Möglichkeiten für die Aufnahme eines Studiums für internationale Studierenden ermöglichen. Der sogenannte „Spurwechsel“ (Im Wesentlichen geht es dabei um Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde.) sollte auch für die Aufnahme eines Studiums zukünftig gelten. Die Strukturen für internationalen Austausch an den Hochschulen über das Studium hinaus wollen wir ausbauen. Wir wollen mehr Freiräume für kritischen Austausch und Zusammenarbeit schaffen.
SPD
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SPD: Freiheit und Solidarität, Vielfalt und Zusammenhalt: So lautet für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Herzschlag unserer Gesellschaft. Das verstehen wir unter Gemeinwohl. Wir sind davon überzeugt, dass viele Menschen in unserem Land ein großes Interesse daran haben, Individualität und Gemeinschaftlichkeit im gleichen Maße zu leben.
Das Engagement von Studierenden, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen bei der Unterstützung von Geflüchteten in Sachsen hat gezeigt, dass sich viele für die Allgemeinheit handfest engagieren wollen und Solidarität zeigen. Deshalb wollen wir Programme für konkrete Hilfen ausbauen: Die unbürokratische Finanzierung und Unterstützung kleiner Bürgerprojekte werden wir ausweiten. Dazu gehört auch die Verstetigung der Mittel für Sprachkurse am Studienkolleg oder begonnener Projekte in den Wissenschaftseinrichtungen.
Unsere Hochschulen sind hier Teil der gesellschaftlichen Entwicklung. Gemeinsam muss es gelingen, Menschen in Sachsen willkommen zu heißen. Und genau das tun unsere Hochschule und auch die Studierendenwerke seit Jahren. Die sozialen und kulturellen Angebote der Studierendenwerke und das Angebot von studentischem Wohnraum sind für die internationalen Studierenden unerlässlich. Bei der Ausrichtung der Internationalisierungsstrategie der Hochschulen sollte die soziale Dimension des Studiums berücksichtigt werden und entsprechende Maßnahmen gemeinsam mit den Studierendenwerken entwickelt werden.
AfD
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AfD: Wir stehen einem quasi kostenlosen Export unserer Ressource "Hochschulbildung" skeptisch gegenüber. Wer in Deutschland studieren will, sollte Deutsch sprechen. Wie schon Maxim Gorkis "Meine Universitäten" zeigten, ist auch das Leben Universität. Zusätzliche Integrationsmaßnahmen sind nicht notwendig.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Sachsens Hochschule attraktiv auch für nicht-sächsische Studierende sind und möchten diesen Trend weiter befördern. Dazu gehört für uns, dass Zugangshürden wie Studiengebühren für ausländische Studierende abgebaut werden. Durch eine höhere Grundfinanzierung wollen wir die Hochschulen beim Ausbau ihrer Unterstützungsangebote für ausländische Studierende – wie Buddy Programme – fördern. Die sozialen Rahmenbedingungen des Studiums wollen wir optimieren, indem wir die Zuschüsse für die Studentenwerke anheben und ein Programm zur Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen auflegen. Dies würde einen wichtigen Beitrag zu Internationalisierung leisten, weil insbesondere ausländische Studierende diese Wohnform nutzen.
FDP
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FDP: Internationalisierung ist die Grundvoraussetzung für international führende Hochschulen in Sachsen. Nur wenn wir unsere Hochschulstandorte weltoffen, gastfreundlich und flexibel aufstellen, sind wir für renommierte Wissenschaftler und ehrgeizige Studenten aus dem Ausland attraktiv. Wir unterstützen die Bemühungen der Dienstleister in dem Bereich umfänglich und wollen gemeinsam den Forschern aus der Welt einen herzlichen Empfang bereiten.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Die Wissenschaft ist international. Die sächsischen Hochschulen leben von einem Miteinander und regen Erfahrungsaustausch ausländischer und deutscher Studenten und Wissenschaftler. Dies bereichert die Wissenschaft und Forschung sowie die Hochschulstandorte. Daher unterstütz die blaue Partei die Internationalisierung der Hochschulen sowie die Förderung der Integration internationaler Studenten an den Hochschulen. Aber nicht nur die Hochschulen allein spielen dabei eine wichtige Rolle, sondern auch die Studentenwerke. Sie dienen als eine der ersten Anlaufstellen und wichtiger Ansprechpartner, um nicht nur den internationalen Studenten den Studienalltag zu erleichtern.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, das es Menschen ermöglicht, sich frei von
dogmatischen und ideologischen Einflüssen zu selbstständigen und selbstbestimmten
Individuen zu entwickeln. Für die Stärkung persönlicher Freiheitsrechte stehen die Vermittlung
demokratischer Werte und die humanistische Aufklärung im Vordergrund. Wir sehen Sachsen
als weltoffene Region im Herzen Europas und möchten dies auch in der Hochschulbildung
widerspiegeln. Bildung ist nicht nur eines der besten Mittel zur Integration sondern auch zur
internationalen Verständigung, für Weltoffenheit, Fortschritt und Toleranz. Die Integration
internationaler Studierender ist in diesem Sinne besonders zu unterstützen. Wir unterstützen
den Ausbau von englisch- bzw. dualsprachigen Studienangeboten.
Frage 8: Ist Ihre Partei der Meinung, dass die öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit von Hochschulen, Studentenwerken und anderen öffentlichen Aufgabenträgern weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben sollte?
CDU
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CDU: Ja, diese Zusammenarbeit sollte weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Ja.
SPD
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SPD: Ja, die öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit sollte weiterhin steuerfrei bleiben. Die SPD Sachsen wird sich weiterhin auf Bundesebene für diesen Ansatz stark machen.
AfD
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AfD: Die Meinungsbildung in der Partei dazu ist noch nicht abgeschlossen.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: Unter Berücksichtigung der in Europa angestrebten Wettbewerbsneutralität wurde 2017 für Deutschland entschieden, dass die Umsatzsteuerpflicht bei einer öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeit mit dritten öffentlichen Auftraggeber*innen neu zu bewerten ist. Gemäß EU-Recht sind private Unternehmens nicht schlechter zu stellen als sich wirtschaftliche betätigende öffentliche Aufgabenträger*innen. Und das wäre der Fall, wenn bei wirtschaftlichen Aufträgen von privaten Unternehmen die Umsatzsteuerpflicht verlangt wird und von der öffentlichen Hand nicht. Durch Rechtsprechung von Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof wird es zu einer sukzessiven Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand bei wirtschaftlicher Betätigung kommen. In den nächsten Jahren ist ggf. im Einzelfall zu schauen, was angemessen und was durch Rechtsprechung zu klären ist.
Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Studentenwerken soll von dieser Neuregelung ausgenommen sein und wir wollen, dass dies so bleibt. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist im Grundgesetz verankert. Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Studentenwerken ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Die somit geltende Umsatzsteuerbefreiung diente und dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ist anerkannt. BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in Sachsen setzen sich seit Jahren für eine verbesserte Grundfinanzierung ein, damit auch an Sachsen Hochschulen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine freie Forschung und Lehre ermöglichen. Sachsen soll Studierenden und ihren Ideen Raum und Aufmerksamkeit geben können, sodass sich diese entwickeln und ihren gesellschaftlichen Beitrag entfalten.
FDP
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FDP: Die Freien Demokraten setzen sich grundsätzlich für weniger Bürokratie und gegen überbordenden Regelungsdrang ein. Allerdings muss gewährleistet sein, dass private Leistungsanbieter durch die Umsatzsteuerbefreiung nicht benachteiligt werden und bei der Vergabe tendenziell ins Hintertreffen geraten. Nur dann kann eine kooperative Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen und privaten Dienstleistern sichergestellt werden.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Ja.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Ja.
Frage 9: Welchen Stellenwert nimmt nach Meinung Ihrer Partei die Einführung der medienbruchfreien Bearbeitung des BAföG und der für Studierende einfach nutzbaren Online-Antragstellung ein?
CDU
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CDU: Im Zuge der Digitalisierung sollte eine medienbruchfreie Antragstellung der Regelfall werden. Dazu ist es notwendig, dass alle Haushalte in Sachsen über eine schnelle Internetanbindung verfügen. Um das zu gewährleisten, haben wir Mittel in Höhe von 700 Millionen Euro im sächsischen Haushalt für den Breitbandausbau bereitgestellt.
Eine elektronische Antragsstellung ist auch jetzt schon möglich. Das Deutsche Studentenwerk rät zu einem Online-Antrag oder E-Antrag, Voraussetzung zur Nutzung ist allerdings das Vorhandensein eines elektronischen Identitätsnachweises.
DIE LINKE
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DIE LINKE: Die bundesweit sinkende Anzahl der BAföG-Anträge ist auch auf die hohen Hürden bei der Beantragung zurückzuführen. Das wollen wir ändern. Außerdem setzt sich DIE LINKE: Sachsen dafür ein, dass BAföG-Ämter bedarfsgerecht ausgestattet und die Verwaltungen entsprechend den Vorschlägen des Nationalen Normenkontrollrats vereinfacht werden. Medienbruchfreiheit vereinfacht und beschleunigt die Prozesse dabei und ist ebenso, wie eine unkomplizierte Möglichkeit zur Online-Antragstellung, sehr zu begrüßen.
SPD
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SPD: Die digitale Antragstellung und medienbruchfreie Bearbeitung des BAföG muss in den kommenden fünf Jahren Realität werden. Entsprechend hat die Weiterentwicklung der technischen Voraussetzungen eine hohe Priorität. Die SPD möchte die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt voranbringen und die elektronische Akte flächendeckend einführen. So werden Antrags- und Förderverfahren sowie Prozesse zur Dokumentation und Statistik in allen Bereichen digitalisiert.
AfD
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AfD: Im Zuge der Digitalisierung unterstützen wir einfach nutzbare Online-Anträge sowie die durchgängige Arbeit mit e-Akten.
Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnis 90/Die Grünen: In den gesamten letzten drei Jahren lag die Zahl an vollelektronisch eingereichten BAföG-Anträgen in Sachsen nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Diese geringe Zahl macht deutlich, dass bei der Digitalisierung der BAföG Beantragung dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die Zielvorgabe des Bundes bis 2022 zu einer medienbruchfreien BAföG-Beantragung zu kommen ist vor diesem Hintergrund zu unambitioniert.
FDP
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FDP: Digitalisierung ist ein wichtiges Thema der FDP Sachsen in diesem Wahlkampf. Wir wollen auch das Umfeld der Hochschulen umfassend digitalisieren und möglichst viele Verwaltungsvorgänge vereinfachen. Dafür braucht es eine Digital-Offensive, die von der Bereitstellung der notwendigen Software, über eine fundierte Schulung des Personals bis hin zur Sicherstellung der notwendigen Schnittstellen als auch der Datensicherheit geht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Digitalisierungsinitiativen auch an den sächsischen Studentenwerken umgesetzt werden.
die blaue Partei
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die blaue Partei: Die schnelle, digitale und damit auch medienbruchfreie Online-Antragstellung und -Bearbeitung des BAföG nimmt nach der Ansicht der blauen Partei einen hohen Stellenwert ein. Die blaue Partei möchte insgesamt die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, so dass sämtliche Bürgeranträge, Beurkundungen, Kfz-Zulassungen auch problemlos online gestellt bzw. beantragt werden können. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch die Online-Beantragung und -Bearbeitung des BAföG.
Die Humanisten
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Die Humanisten: Die Bürokratie muss durch ein zentrales Register verschlankt werden. Wir wollen dabei zur Entlastung der Mitarbeiter verstärkt auf Digitalisierung, Automatisierung und KI-Elemente
setzen, damit diese sich besser auf den individuellen Kontakt zu den Studierenden
konzentrieren können. Dies und die Einrichtung einer modernen, intuitiv nutzbaren
Onlineplattform erleichtert nicht zuletzt auch Studierenden den Zugang zum BAföG-System. Es
ist für uns selbstverständlich, dabei auf Transparenz, Datensparsamkeit und Sicherheit zu
achten. Studierende sollten jederzeit den vollen Überblick über die von ihnen gespeicherten
Daten haben.
Die Reihenfolge der Antworten orientiert sich an der Zusammensetzung des derzeitigen sächsischen Landtages.