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Selbstverständlich können sich Studierende beraten lassen, aber sie sollten sich bitte vorher auf den Webseiten des Studentenwerkes die Kulturförderrichtlinie und den Leitfaden ansehen.

Für internationale Studierende bieten wir, wenn gewünscht, auch Beratung auf Englisch an.

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Fast alle Antragstellenden erhalten Förderung, wenn auch nicht immer in der gewünschten Höhe. Es lohnt sich also, einen Antrag zu stellen! Voraussetzung ist natürlich immer, dass das kulturelle Projekt der Kulturförderrichtlinie des Studentenwerks entspricht.

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Beispiele für Projekte, die gefördert werden können:

  • Ausstellungen,
  • Faschingsveranstaltungen,
  • Filmprojekte,
  • Konzerte,
  • kulturelle Veranstaltungsreihen,
  • Länderabende,
  • Lesungen,
  • Performances,
  • Semesterpartys,
  • Theateraufführungen und vieles anderes mehr. 
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Beispiele für Projekte, die nicht gefördert werden können:

  • Instituts- und Absolvent:innenfeiern, Fakultätsbälle u.ä.
  • Alumni-Projekte,
  • Arbeit von Hochschulensembles,
  • Präsentationen von Studieninhalten,
  • Sportprojekte und Projekte, die überwiegend politische oder religiöse Ziele verfolgen.
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Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes bzw. der Durchführung der Veranstaltung beim Studentenwerk abgegeben werden. Ausnahmen müssen schriftlich begründet werden.

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Für die Antragstellung muss unbedingt das Formular von der Webseite benutzt werden, es muss eine originale Unterschrift haben und kann per Post versendet oder direkt im Studentenwerk abgegeben bzw. außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten des Studentenwerks eingeworfen werden.

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

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Es können schon relativ kleine Beträge (ab 50 Euro) beantragt werden, sehr große Projekte können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Beträgen über 1000,- Euro gefördert werden. Hier sollten sich Antragsteller:innen frühzeitig melden, um sich über die finanziellen Möglichkeiten beraten zu lassen.

In jedem Fall können aber maximal 49 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes gefördert werden.

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Nach der Durchführung des Projektes muss persönlich beim Studentenwerk abgerechnet und anhand einer vollständigen Ausgaben-Einnahmen-Rechnung die Verwendung der Kulturfördermittel belegt werden. Kulturfördermittel können nicht im Voraus überwiesen werden.