Studentenjobs

Am 21. Juni 2013 öffnet die Jobvermittlung erst um 9.15 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig

Studentenwerk Leipzig

Beim Studentenwerk gibt's zahlreiche Nebenjobs

Seit 1991 bietet das Studentenwerk den Service einer Jobvermittlung an. Hier werden Jobs für Studierende vermittelt, die sich neben dem Studium noch etwas dazu verdienen wollen. Dieses Angebot ist sowohl für Studierende als auch für Firmen und Privathaushalte (Jobanbieter) kostenfrei.

Nachfolgend haben wir alles Wichtige zur Jobvermittlung zusammengestellt. All diese Informationen finden Sie auch in unserem Flyer, der am Ende dieser Seite als pdf-Dokument zur Verfügung steht.

Wie funktioniert die Jobvermittlung?

Alle Jobangebote des Studentenwerkes Leipzig sind auf den Webseiten www.studentenwerk-leipzig.de/jobs zu finden. Dort sucht man sich einen Job aus, von dem man überzeugt ist, dass man ihn bewältigen und terminlich wahrnehmen kann.

Danach geht es direkt in die Jobvermittlung, denn alle Jobs werden nur nach persönlicher Vorstellung während der Sprechzeiten vergeben. In einem kurzen Gespräch mit den Jobvermittlern wird noch einmal gemeinsam erörtert, ob der Job auch wirklich passt. Außerdem erhält man weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle. Hat man sich entschieden, den Job anzunehmen, bekommt man die Kontaktdaten des Arbeitgebers mit und muss sich selbst bei ihm melden.

Parallel dazu erhält der Arbeitgeber die Information, wen die Jobvermittler für seine Stelle ausgewählt haben. In der Regel ist die Bewerberzahl durch den Arbeitgeber beschränkt. Wenn man sich für einen Job entschieden hat, ist man auch – bei mehreren offenen Stellen – eine/r der KandidatInnen. Der Arbeitgeber rechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Zusage fest mit Ihnen, daher sollte man vorher gut überlegen, ob man den Job auch wirklich wahrnehmen kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Studentenjob annehmen zu können, muss man jeweils im aktuell laufenden Semester an einer deutschen Hochschule als ordentliche/r Student/in eingeschrieben sein. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters.

Nicht ordentlich eingeschrieben im Sinne der Sozialversicherung sind

  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
  • Promotionsstudenten,
  • Teilzeitstudenten,
  • Teilnehmer an Deutschkursen und Studienkollegien und
  • Studierende, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschlus erreicht haben.

Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht!

In die Jobvermittlung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    (Studentenausweis allein reicht nicht aus)
  • Personalausweis oder Pass

 

Ausländische Studierende
…dürfen ebenfalls arbeiten und sich über die Jobvermittlung einen Nebenjob suchen. Sie müssen neben den oben genannten Unterlagen noch folgende Dokumente vorlegen:

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Krankenkassenkarte/-nachweis
  • Sozialversicherungsausweis (zu erhalten über eine gesetzliche Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung)

Studierende aus Ländern der Europäischen Union müssen seit 29.1.2013 keine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) mehr vorweisen. Diese ist ersatzlos entfallen.
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung noch bis 31.12.2013 eine Arbeitserlaubnis-EU von der Bundesagentur für Arbeit.

 

Notwendig für das Jobben (zur Vorlage beim Arbeitgeber):

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Lohnsteuer-ID
  • Sozialversicherungsausweis
  • Bankverbindung

Wichtige Hinweise zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Nebenjobs

Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung

Das Arbeitsverhältnis eines Studenten ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) sind seit 1. Januar 2013 rentenversicherungspflichtig. Der Beschäftigte kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ausnahmen gelten auch bei Beschäftigungen, die nur kurzfristig ausgeübt werden, so genannte kurzfristige Beschäftigungen (bis zu 50 Kalendertagen im Jahr oder 2 Monaten am Stück).

 Versicherungfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

  • ...wenn die Beschäftigung wöchtenlich auf nicht mehr als 20 Stunden beschränkt ist
  • ...wenn die Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird
  • ...wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 2 Monate oder max. 50 Kalendertage im Jahr befristet wird

Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

  • Studierende im Urlaubssemester, die sich während des laufenden Studiums für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlauben lassen, sind zwar weiter eingeschrieben, nehmen aber in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil. Wird während des Semesters eine Beschäftigung aufgenommen, ist das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben. Daher besteht keine Versicherungsfreiheit.
  • Ein Promotionsstudium begründet ebenfalls keine Versicherungsfreiheit.


Bitte beachten Sie:
Falls Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen kann sich die Höhe Ihres Verdienstes gegebenenfalls auf die Ausbildungsförderung auswirken!

Weitere Informationen zum Thema "Jobben während des Studiums" erhalten Sie hier bzw. auf den Internetseiten des Deutschen Studentenwerkes: www.studentenwerke.de.

Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Jobangebote und das Formular für Arbeitgeber, die Nebenjobs anbieten möchten.

Hinweise zum Datenschutz

Wer in die Jobvermittlung des Studentenwerkes kommt, hinterlässt dort auch seine persönlichen Daten. Hier haben wir zusammengefasst, dass wir vertrauensvoll damit umgehen.

Job nachfragen (für Studierende)

Bitte informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Jobangebote.

Job anbieten (für Firmen)

Sie wollen einen Nebenjob an Studierende über die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig vermitteln lassen? Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unsere Ansprechpartner.

Bitte verwenden Sie dazu unser Web-Jobangebotsformular!

 

Ansprechpartnerin

Susann Pianski-Lehmann
Goethestraße 6 / Freitreppe neben dem Haupteingang
Telefon: 0341 / 96 59 630
E-Mail: jobvermittlung [at] studentenwerk-leipzig [dot] de 


Öffnungszeiten

Montag              9.00-13.00 Uhr            
Dienstag  9.00-12.00 Uhr / 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch13.00-16.00 Uhr
Donnerstag  9.00-13.00 Uhr
Freitag  8.00-12.00 Uhr

Dokumente zum Download