Kulturförderung

Kulturförderrichtlinien des Studentenwerkes

"Von Studenten für Studenten"

Das Studentenwerk Leipzig gewährt finanzielle Unterstützung für studentische Kultur.

Zielstellung

Die Kulturförderung des Studentenwerkes Leipzig soll dafür eingesetzt werden, Studierenden der dem Studentenwerk zugeordneten Hochschulen den Zugang zu kulturellen Angeboten zu erleichtern bzw. sie dabei zu unterstützen, sich als Ausgleich zu ihrem Studium selbst kulturell zu betätigen. Dies soll unter dem Leitsatz „Von Studenten für Studenten“ erfolgen, da die Kulturförderung aus studentischen Semesterbeiträgen finanziert wird.

Grundsätze

Für die Gewährung von Kulturförderung gelten folgende Regeln:

  • Die Antragstellung kann nur durch Studierende erfolgen bzw. durch Gruppen, die sich überwiegend aus Studierenden zusammensetzen. Förderung kann für kulturelle Projekte, darunter fallen auch Kulturveranstaltungen und die kulturelle Betätigung Studierender, beantragt werden.
  • Als Voraussetzung für eine Förderung müssen der studentische Charakter des kulturellen Projektes und die nicht-kommerzielle Arbeitsweise der beteiligten Studierenden nachgewiesen werden. Außerdem sind die jeweils geltenden Fristen für Antragstellung und Abrechnung einzuhalten.
  • Das geförderte kulturelle Projekt sollte sich im Ergebnis in erster Linie an Leipziger Studierende richten. Geförderte Veranstaltungen müssen allen Studierenden offen stehen.
  • Nicht gefördert werden können kulturelle Projekte, die in engem Zusammenhang mit dem Studium stehen bzw. dem Eigeninteresse eines oder nur weniger Studierender dienen. Ebenso nicht förderungsfähig sind kulturelle Projekte, die in den Aufgabenbereich einer Hochschule bzw. einer ihrer Einrichtungen fallen (z. B. Alumni-Arbeit, Instituts- und Absolventenfeiern, Arbeit von Hochschulensembles).
  • Ebenso nicht gefördert werden können Projekte, die überwiegend politische oder religiöse Ziele verfolgen. Auch Sportprojekte können nicht unterstützt werden.
  • Die geförderten kulturellen Projekte müssen entsprechend bekannt gemacht und beworben werden. Auf die Unterstützung durch die Kulturförderung des Studentenwerkes soll dabei hingewiesen werden. Das Studentenwerk unterstützt die Bekanntmachung nach seinen Möglichkeiten. Die geförderten Projekte werden vom Studentenwerk ohne Angabe der Höhe der Förderung veröffentlicht.
  • Bewilligte Fördermittel können nur dann ausgezahlt werden, wenn nach Abschluss des Projektes ohne die Kulturförderung des Studentenwerkes ein Fehlbedarf nachgewiesen werden kann. Vorauszahlungen sind daher nicht möglich.
  • Auf die Gewährung von Kulturförderung besteht kein Rechtsanspruch.

Durchführung:

Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes setzt den Kulturausschuss ein, der aus zwei studentischen Mitgliedern des Verwaltungsrates und zwei Mitarbeitern des Studentenwerkes besteht. Der Kulturausschuss tritt i. d. R. einmal monatlich zusammen, um über Anträge auf Kulturförderung zu entscheiden.

Die Anträge sind schriftlich per Formular zu stellen. Zur Unterstützung bei der Antragstellung steht ein auf den Webseiten des Studentenwerkes Leipzig veröffentlichter Leitfaden zur Verfügung, der alle notwendigen Angaben zu Förderungsvoraussetzungen, Fristen und Abrechnungsmodalitäten enthält. Das Studentenwerk führt bei Bedarf Beratungen zur Kulturförderung durch.

Die Erfüllung der Voraussetzungen für Kulturförderung ist vom Antragsteller in geeigneter Form nachzuweisen. Beschlussfassungen können bei nicht vollständiger Antragstellung vertagt werden. Der Kulturausschuss kann die Gewährung von Mitteln mit Auflagen verbinden.

Die Antragsteller werden innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung schriftlich über die Entscheidung des Kulturausschusses informiert. Gegen die Entscheidungen des Kulturausschusses kann binnen vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch beim Verwaltungsrat eingelegt werden. Dieser entscheidet auf seiner nächsten regulären Sitzung darüber.


Die vorliegenden Kulturförderrichtlinien treten am 1.9.2008 in Kraft.

Logo des Studentenwerkes

Bei Erhalt von Kulturfördermitteln vom Studentenwerk Leipzig ist das Logo mit dem Zusatz "Kulturförderung" auf sämtlichen Werbemitteln anzubringen. Das Logo des Studentenwerkes steht am Ende der Seite zum Download bereit.

Der Abdruck unseres Logos im Zusammenhang mit diskriminierenden, sexistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalten und Motiven ist nicht gestattet und kann zur Rücknahme der Förderungszusage führen.

Kulturausschuss

Zur Vergabe der für die Kulturförderung vorgesehenen Mittel hat der Verwaltungsrat des Studentenwerkes den Kulturausschuss bestimmt. In ihm arbeiten jeweils zwei studentische Vertreter des Verwaltungsrates und zwei Mitarbeiter(innen) des Studentenwerkes zusammen.

Mitglieder:
Gabriele Hardtmann, Abteilungsleiterin Rechnungswesen beim Studentenwerk Leipzig
Angela Hölzel, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kultur beim Studentenwerk Leipzig
Johanna Steiner, Studentin der Universität Leipzig und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig
Kilian Peisker, Student der HTWK Leipzig und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Leipzig

Ansprechpartner zu Fragen der Antragstellung

Name: Angela Hölzel
Straße: Goethestraße 6
Raum: 206
Telefon: 0341 / 96 59 620
E-Mail: hoelzel [at] studentenwerk-leipzig [dot] de

Ansprechpartner zu Fragen der Antragstellung

Name: Tina Krenkel (Stepan)
Straße: Goethestraße 6
Raum: 220
Telefon: 0341 / 96 59 609
E-Mail: krenkel [at] studentenwerk-leipzig [dot] de

Ansprechpartner zu Abrechnungsfragen

Name: Gabriele Hardtmann
Straße: Goethestraße 6
Raum: Zimmer 216
Telefon: 0341 / 96 59 665
E-Mail: hardtmann [at] studentenwerk-leipzig [dot] de